Mehr Sicherheit bei Biozid-Produkten

Fuer Biozid-Produkte soll zukuenftig eine Meldepflicht gelten. Fuer den Erlass einer entsprechenden Verordnung will sich die Bundesregierung von der EU-Kommission gruenes Licht geben lassen. Bundesumweltminister Juergen Trittin: „Eine strikte Überwachung der Biozid-Produkte ist aktiver Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz.“ Mit der Verordnung, die bereits zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll bestehendes EU-Recht umgesetzt werden. Ein nationales Biozid-Verzeichnis soll es den Behoerden erleichtern, die geltenden Verkehrsbeschraenkungen fuer alte Biozid-Produkte und -Wirkstoffe zu ueberwachen.

Kernstueck der Verordnung ist die Meldepflicht fuer Biozid-Produkte seitens der Hersteller und Vertreiber. Dadurch soll auf einfache Weise offen gelegt werden, ob die in Biozid-Produkten enthaltenen Wirkstoffe den einschlaegigen Vorschriften entsprechen. Verboten sind diejenigen Wirkstoffe, die nicht fuer das EU-Pruefprogramm fuer alte Biozide gemeldet worden sind. Gemeldete Biozid-Produkte erhalten, sofern die Richtigkeit der Meldung feststeht, von der Bundesanstalt fuer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Registriernummer.

Zu den Biozid-Produkten zaehlen Holzschutzmittel, Haushaltsinsektizide und Rattenbekaempfungsmittel.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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