Selbstverpflichtung der Industrie und CO2-Emissionen in Deutschland


Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder ihr Ziel bekräftigt, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2005 gegenüber 1990 um 25 vH zu vermindern. Dieser Beschluss, der auch schon im Jahr 1995 vor der Vertragsstaatenkonferenz in Berlin verkündet worden war, beinhaltet bis 2005 einen Rückgang der CO2-Emissionen von 1 014 Mill. t (1990) auf etwa 760 Mill. t. Bis 1999 gingen die Freisetzungen um reichlich 12 vH auf 886 Mill. t zurück. Dabei ist allerdings ein Teil der Minderungen ausschließlich auf vereinigungsbedingte Sonderfaktoren – also auf Umstellungen und Produktionseinschränkungen – in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist die Klimaschutzerklärung der Deutschen Industrie – bzw. einzelner Verbände – zu würdigen, die sich 1995 verpflichtet hatte, den spezifischen CO2-Ausstoß – bezogen auf das Basisjahr 1990 – bis 2005 um 20 vH zu senken. Der Vergleich von erklärtem Ziel und erreichten Effizienzverbesserungen zeigt, dass die deutsche Wirtschaft insgesamt in der Zeit zwischen 1990 und 1998 spürbare Fortschritte erzielt hat, wenngleich zwischen den einzelnen Branchen nach wie vor erhebliche Unterschiede bestehen.
Auch wenn die Verpflichtungserklärung als Ganzes und der größte Teil der Einzelerklärungen ausschließlich auf spezifische Größen abheben, so ist sie doch als ein Teil des Klimaschutzprogamms der Bundesregierung zu werten und insoweit auch auf die Verringerung der absoluten CO2-Emissionen gerichtet. Für ihre umweltpolitische Beurteilung dürfte daher letztlich die Bilanz der absoluten CO2-Minderungen maßgeblich sein. Dabei ist zu berücksichtigten, dass diese nicht allein von den Maßnahmen abhängt, die die Unternehmen durchgeführt haben. Vielmehr ist auch eine Reihe andere Faktoren von Bedeutung, die von den beteiligten Unternehmen und Verbänden nur in engen Grenzen beeinflusst werden können. Dazu gehören etwa Auslastungsschwankungen der Produktionskapazitäten, intrasektorale Strukturveränderungen oder Umgestaltungen des rechtlichen und institutionellen Rahmens. Für die CO2-Bilanz ist der Einfluss dieser Sonderfaktoren auf das Gesamtergebnis zu korrigieren.
Unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zeigt sich, dass die CO2-Emissionen der an der Selbstverpflichtung beteiligten Industrieverbände 1998 um weitere 3,1 Mill. t gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Im Vergleich zum international gebräuchlichen Basisjahr 1990 hat die Industrie ihren CO2-Ausstoß um 46,6 Mill. t (23 vH) verringert. Der absolut größte Beitrag dazu kam mit 21,5 Mill. t von der Chemischen Industrie, die Stahlindustrie trug mit 9,6 Mill. t und die Industrie der Steine und Erden insgesamt mit 7,5 Mill. t bei.
Der Vergleich dieser bereinigten mit der beobachteten Entwicklung zeigt allerdings auch, dass sowohl konjunkturbedingte Auslastungs- wie auch mittelfristige Produktionsschwankungen und in einzelnen Fällen auch witterungsbedingte Sondereinflüsse den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen spürbar beeinflussen. Denn im Berichtsjahr erreichten die Emissionen mit 168,2 Mill. t ein Niveau, das um 11,5 Mill. t über den bereinigten Werten lag. Knapp ein Viertel der Reduktionserfolge von 46,6 Mill. t wurde daher von den übrigen Faktoren, insbesondere von der im Vergleich zu 1990 gestiegenen Produktion, wieder aufgezehrt. Dass die CO2-Bilanz trotzdem spürbar entlastet werden konnte, ist auf die überproportionale Steigerung der Energie- und CO2-Effizienz der an der Selbstverpflichtung beteiligten Industrieverbände zurückzuführen. Auch wenn diese Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig der Selbstverpflichtung zugerechnet werden können, so ist doch unstrittig, dass für jede Tonne CO2, die infolge des Produktionswachstums zusätzlich emittiert wurde, durch technische Verbesserungen und Substitutionsvorgänge 4 t CO2 eingespart werden konnten.

(aus: RWI-Mitteilungen 2/2000)
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