Fortbildungskosten: Ärger mit dem Fiskus vermeiden
Der Fiskus knüpft die Steuervorteile an enge Bedingungen. Beruflich und privat veranlasste Zeitanteile müssen eindeutig voneinander zu trennen sein. Zudem fordert das Finanzamt, dass die Fortbildungsmaßnahme überwiegend berufliche Gründe hat.
Schnell entsteht der Anschein von vordergründig privatem Interesse. Gefahr: Die Aufwendungen können nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden, auch der Vorsteuerabzug geht verloren. Für Arbeitnehmer, die sich auf Rechnung des Unternehmens fortbilden, entsteht möglicherweise lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Bei Planung und Durchführung von gemischt veranlassten Fortbildungen ist eine sorgfältige Dokumentation Pflicht. Das beginnt schon bei der Auswahl der Fortbildungsmaßnahme. Die Inhalte müssen fachlich zur ausgeübten Tätigkeit oder angestrebten Berufsentwicklung passen. Tipp: Zusätzlich zu den Belegen sollten Tagungsprogramme, Teilnehmerlisten oder Ergebnisprotokolle aufbewahrt werden. So lassen sich kritische Nachfragen des Fiskus leichter entkräften. Tagungsorte an beliebten Tourismuszielen oder die Mitnahme von Ehegatten sollten vermieden werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Vorabstimmung mit fachlichen Beratern, um die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nicht zu gefährden.
Klaus Meyer-Gehlen, WWS
Über den Autor: Klaus Meyer-Gehlen ist Steuerberater der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz in Mönchengladbach (www.wws-mg.de). Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bilanzrecht und Einkommensteuerrecht.
Über WWS: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an vier Standorten am Niederrhein vertreten. Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS ist eine Unternehmensgruppe bestehend aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH und der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner. Sie ist zudem an der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH in Aachen beteiligt.
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