Neuer Grenzwert für Feinstaub am Arbeitsplatz

Die von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgelegte MAK- und BAT-Werte-Liste 2011 schlägt aufgrund aktueller Studien eine Absenkung des Allgemeinen Staubgrenzwertes für die alveolengängige Fraktion vor und stuft bei Überschreitung dieses Grenzwertes solche Stäube als krebserzeugend ein.

Außerdem liegen nun Einordnungen für Uran und seine anorganischen Verbindungen vor. Die aktuelle Liste, die wie in jedem Jahr der Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben wurde und die Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist, enthält neue Daten zu insgesamt 82 Stoffen. Jeder Zuordnung liegen wie für alle Stoffe der Liste eine ausführliche wissenschaftliche Begründung und transparente Entscheidungsprozesse zugrunde.

Für die alveolengängige Fraktion des Allgemeinen Staubgrenzwerts legte die Kommission nicht nur einen neuen MAK-Wert von 0,3 mg/m3 (für die sogenannte A-Fraktion) fest, sondern stufte diese sogenannten Granulären Biobeständigen Stäube (GBS), die beim Einatmen tief in die Lunge eindringen, auch in die Kanzerogenitätskategorie 4 ein. Diese kennzeichnet krebserzeugende Stoffe, die bei Einhaltung des jeweiligen MAK-Wertes das Krebsrisiko des Menschen nicht erhöhen. In diese Kategorie fielen 2011 beispielsweise auch Amitrol und Ethylbenzol. In die Verdachtskategorie 3B – Stoffe, für die Anhaltspunkte auf eine krebserzeugende Wirkung vorliegen, aber die Datenlage noch nicht klar genug für eine weitere Einordnung ist – ordnete die Kommission unter anderem den sogenannten Portlandzement sowie mit Wasserstoff behandelte leichte Erdöldestillate ein.

MAK-Werte geben an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die Liste auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Neben den MAK-Werten weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW bzw. BAR-Werte) beschrieben.

Uran und seine anorganischen Verbindungen sind in diesem Jahr ein recht umfassendes Beispiel für die Arbeit der Kommission. So wurden das Element Uran und seine schwer löslichen anorganischen Verbindungen nicht nur als Krebs im Tierversuch erzeugend (Kategorie 2) aufgenommen, sondern auch als Verdachtsfall für die Veränderung von Keimzellen eingestuft. Für die löslichen anorganischen Uranverbindungen liegen noch zu wenige Daten vor, sodass hier nur ein Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung ausgesprochen wurde (Kategorie 3B). Auch kann kein MAK-Wert festgelegt werden, da nicht klar ist, welche – auch noch so kleine – Urankonzentration nicht mehr schädlich wirkt. Die Kommission gibt jedoch an, welche Luftkonzentration am Arbeitsplatz dem Grenzwert der Strahlenschutzkommission für radioaktive Strahlung entspricht. Zusätzlich erhielten die Stoffe die Kennzeichnung „H“, weil die Aufnahme über die Haut zur Gesundheitsgefährdung beitragen kann. Auch einen Biologischen Arbeitsstoff-Referenz-Wert (BAR-Wert) gibt es aufgrund der wissenschaftlichen Überprüfung in diesem Fall nicht, da große regionale Unterschiede vorliegen. BAR-Werte sind keine Grenzwerte, sondern sie geben die „Hin-tergrundbelastung“ eines Stoffes im Körper an – messbar beispielsweise im Blut – und machen so die Belastung am Arbeitsplatz mit der ohnehin gegebenen vergleichbar.

Wie schon im vergangenen Jahr wendete die Kommission für die Berechnung von MAK-Werten aus Tierversuchen mit oraler Aufnahme von Stoffen ein Verfahren an, das in ähnlicher Form auch im europäischen Rahmen (REACH) verwendet wird. Die Überprüfung von 24 davon betroffenen Werten ergab für elf Stoffe eine Absenkung, die restlichen blieben unverändert.

Die Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2011 können bis zum 31. Dezember 2011, gegebenenfalls unter Einsendung neuer Daten, wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission sowie eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen finden Sie unter: www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/gesundheitsschaedliche_arbeitsstoffe/index.html

Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen bei der DFG und die Kontaktdaten des Kommissionssekretariates.

Informationen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie im DFG-Magazin im Internet unter:

www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_standpunkte_perspektiven/gesundheitsschutz_arbeitsplatz/index.html

Hinweis für Redaktionen:
Redaktionen können bei der DFG-Geschäftsstelle ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern.
Ansprechperson im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
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Cornelia Pretzer idw

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