Neue Warnzeichen für gefährliche Chemikalien sollen Verbraucher besser schützen

Ab Dezember könnten die neuen Warnkennzeichen verwendet werden. Ab 2012 wäre die neue Kennzeichnung für alle gefährlichen Chemikalien, ab 2017 auch für Gemische, die diese Chemikalien enthalten, Pflicht. Bis dahin würden den Herstellern Übergangsfristen eingeräumt.

Unter die neue Verordnung fallen beispielsweise Lösungsmittel für den Heimwerkereinsatz, Lacke und Farben sowie Haushaltsreiniger. „Die Verordnung stärkt den Verbraucherschutz nicht nur über die verbesserte Kennzeichnung,“ sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „Wir können endlich die bei uns vorliegenden Erkenntnisse aus Vergiftungsfällen nutzen, um gezielte Vorschläge für Verbraucherschutzmaßnahmen zu unterbreiten“. Bislang durften diese Daten nur für die unmittelbare Bewertung der einzelnen Vergiftungsfälle eingesehen werden.

Vor allem in Ländern Mittelamerikas und Afrikas ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Vergiftungen und Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien gekommen. Unzureichende, missverständliche oder gänzlich fehlende Kennzeichnungen waren eine der Ursachen. 1992 beschlossen die Teilnehmer einer Umweltkonferenz der Vereinten Nationen unter anderem deshalb die Einführung eines weltweit abgestimmten Kennzeichnungssystems für solche Stoffe zum Jahr 2008. Mit der heute verabschiedeten „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ hat die Europäische Gemeinschaft diese Zielvorgabe erfüllt.

Wenn die neue Verordnung morgen in der vorgelegten Form verabschiedet wird, können Hersteller ihre Produkte ab Dezember mit neuen Warnsymbolen versehen, Pflicht wären sie aber erst nach Ablauf einer vier- bzw. neunjährigen Übergangsfrist. Die Kennzeichnungsverordnung sieht neun neue Symbole vor, von denen sechs für Verbraucher relevant sind. Weltweit warnen künftig schwarze Piktogramme auf weißen Rhomben mit rotem Rand vor den Gefahren chemischer Stoffe und Produkte. Die Symbole ersetzen die bisher in Deutschland verwendeten schwarzen Zeichen auf orange-farbigem Grund. Damit die Vergabe der Kennzeichen einheitlich erfolgt, legten die Vereinten Nationen verbindliche Kriterien für das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“, kurz GHS, fest. Experten des BfR haben hieran mitgearbeitet.

Die künftig geltenden Symbole weisen auf Stoffe und Produkte hin, die

– schon in kleinen Mengen zu tödlichen Vergiftungen führen können

– schwere Gesundheitsschäden verursachen und bei Kindern sogar tödlich wirken können

– Haut und Augen bei Kontakt dauerhaft schädigen können

– schon in kleinen Mengen reizend oder Allergie auslösend wirken können

– für Tiere und die Umwelt gefährlich sind

– sich schnell entzünden können

Neu ist, dass die Kennzeichnung künftig zwischen Chemikalien unterscheidet, die akut wirken und unmittelbar zu einer Vergiftung führen können, und solchen Stoffen, die die Gesundheit auf andere Art schädigen. Zur zweiten Kategorie zählen zum Beispiel Stoffe, die Krebs auslösend wirken oder das ungeborene Leben schädigen können. Auch Lampenöle und Grillanzünder, die bislang nur mit dem „Andreaskreuz“ gekennzeichnet waren, tragen künftig das neue Symbol, das vor schweren Gesundheitsschäden warnt. Das BfR hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Lampenöle und Grillanzünder bei Kindern schwere, oft tödliche Lungenschäden verursachen können, und deutlichere Warnhinweise gefordert.

Die neue europäische Verordnung nimmt weitere Forderungen des BfR auf: So soll der Standard, den das BfR in der systematischen Dokumentation von Produkten für die Giftinformation in Deutschland gesetzt hat, in ganz Europa eingeführt werden. Auch die vom BfR lange geforderte öffentliche Liste über die kennzeichnungspflichtigen, gefährlichen Eigenschaften aller gehandelten gefährlichen Stoffe wird es geben. Sie soll von der neuen europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki aufgebaut und über das Internet zugänglich gemacht werden. Die Industrie wird zur Meldung der Stoffeigenschaften verpflichtet. Die Liste wird die Informationslage zu gefährlichen Stoffen aus Sicht des BfR erheblich verbessern.

Um Verbrauchern den Übergang von den alten zu den neuen Warnhinweisen zu erleichtern, bereitet das BfR ein Merkblatt vor, das in der Pressestelle erhältlich sein und auf der BfR-Homepage (http://www.bfr.bund.de) unter dem Menüpunkt „Publikationen/Merkblätter für Verbraucher“ zur Verfügung stehen wird.

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