Neue Leitlinie zu Entscheidungen am Lebensende und Patientenverfügungen
Im Sommer 2009 verabschiedete der Bundestag das neue Gesetz zur Patientenverfügung. An der Entstehung des Gesetzes war auch Prof. Gian Domenico Borasio, Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin der LMU, als Sachverständiger beteiligt.
Das neue Gesetz machte eine Revision der Leitlinie notwendig. Diese wurde vom Arbeitskreis Patientenverfügungen des Klinikums der Universität München in Angriff genommen (Leitung: Prof. G.D. Borasio, Pflegedirektor Peter Jacobs, Regierungsdirektor Jürgen Weber; wissenschaftliche Mitarbeit: Dr. Dr. R. Jox, Dr. E. Winkler). Vertreter aus verschiedenen medizinischen Fachrichtungen (u.a. Palliativmedizin, Chirurgie, Intensivmedizin, Neurologie, Onkologie, Pädiatrie, Psychiatrie Rechtsmedizin) und Berufsgruppen (Pflegende, Seelsorger, Ethiker, Juristen) trugen dazu bei, die neue Leitlinie den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Auch der bereits bei der ersten Version festgelegte Ablauf, um Entscheidungen am Lebensende treffen zu können, wurde an die neue Gesetzgebung angepasst, konnte dabei aber seine Grundstruktur unverändert beibehalten. Die revidierte Version der Leitlinie wurde zusätzlich durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München, Dr. iur. Hans-Joachim Heßler (ebenfalls Bundestags-Sachverständiger im Gesetzgebungsprozess zum Patientenverfügungsgesetz) juristisch geprüft. Nach Verabschiedung durch den Klinikumsvorstand wurde die Leitlinie im November 2010 allen Mitarbeitern des Klinikums der Universität München zugängig gemacht.
Das Klinikum der Universität München bietet die Leitlinie in beiden Versionen (Kurz- und Langfassung) zum freien Download im Internet an (www.klinikum.uni-muenchen.de), damit möglichst viele klinische Einrichtungen in Deutschland (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hospize, etc.), die Möglichkeit haben, auf ein rechtlich geprüftes und in der Praxis bewährtes Dokument zurückzugreifen. Die Weiterverwendung dieser Dokumente (ganz oder teilweise) ist allen öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland unter Quellennennung ausdrücklich erlaubt.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio
Lehrstuhl für Palliativmedizin der LMU München
Lehrbeauftragter für Palliativmedizin der TU München
Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin (IZP)
Tel.: 089/ 7095 4929
Email: Borasio@med.uni-muenchen.de
Peter Jacobs
Pflegedirektor des Klinikums der Universität München
Tel: 089/7095-2121
E-mail: peter.jacobs@med.uni-muenchen.de
Klinikum der Universität München
Im Klinikum der Universität München (LMU) sind im Jahr 2009 an den Standorten Großhadern und Innenstadt etwa 500.000 Patienten ambulant, teilstationär und stationär behandelt worden. Die 45 Fachkliniken, Institute und Abteilungen verfügen über mehr als 2.300 Betten. Von insgesamt fast 10.000 Beschäftigten sind rund 1.700 Mediziner. Forschung und Lehre ermöglichen eine Patientenversorgung auf höchstem medizinischem Niveau. Das Klinikum der Universität München hat im Jahr 2009 rund 62 Millionen Euro an Drittmitteln eingeworben und ist seit 2006 Anstalt des öffentlichen Rechts.
Gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität ist das Klinikum der Universität München an sechs Sonderforschungsbereichen der DFG (SFB 455, 571, 594, 596, 684, 824), an drei Sonderforschungsbereichen-/Transregio (TR 05, TR 22, TR 36), zwei Forschergruppen (KFO 128 und FOR 535) sowie an zwei Graduiertenkollegs (GK 1091 und 1202) beteiligt. Hinzu kommen die beiden Exzellenzcluster „Center for Integrated Protein Sciences“ (CIPSM) und „Munich Center of Advanced Photonics“ (MAP) sowie die Graduiertenschule „Graduate School of Systemic Neurosciences“ (GSN-LMU).
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