Strahlenbelastung in Deutschland weiter senken

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und BfS-Präsident König: Unnötige Röntgenuntersuchungen müssen vermieden werden

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, haben sich dafür ausgesprochen, die Strahlenbelastung der Bevölkerung weiter zu senken. Bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichts heute in Berlin sagte Gabriel: „In Deutschland wird zu viel geröntgt.“

In einer jetzt vorliegenden Auswertung des BfS wurden 2004 rund 135 Millionen radiologische Untersuchungen vorgenommen, das entspricht rund 1,6 Untersuchungen pro Einwohner. „Wir beobachten dabei mit Sorge, dass für Untersuchungen mit dem Computertomographen, beispielsweise bei den so genannten Manager-Check-Ups, zunehmend geworben wird“, sagte Gabriel. Vor allem diese verstärkte Anwendung der dosisintensiven Computertomographie (CT) sei für die hohe durchschnittliche Strahlenbelastung in Deutschland verantwortlich. „Der Nutzen von Röntgendiagnostik muss deutlich größer als ihr Risiko sein. In der Röntgenverordnung ist daher festgelegt, dass jede einzelne Strahlenanwendung vorher ärztlich gerechtfertigt sein muss.“ Bei dem Manager-Check-up, der fälschlicherweise als Früherkennung oder Vorsorge ausgegeben wird, sei das nicht der Fall.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat jetzt eine Statistik mit den Daten für den Zeitraum von 1996 bis 2004 ausgewertet. Dabei wurde ein Anstieg der dosisintensiven Computertomographie um 65 Prozent festgestellt. Auch wenn der Anteil der CT an der Gesamthäufigkeit aller Röntgenuntersuchungen im Jahre 2004 mit 7 Prozent gering erscheint, so schlägt er sich doch in einer hohen Strahlenbelastung nieder: Die CT trägt mehr als die Hälfte der gesamten Strahlendosis durch röntgendiagnostische Maßnahmen in der Bevölkerung bei.

Bundesumweltminister Gabriel und BfS-Präsident König sehen im Röntgenpass einen Baustein zur Vermeidung medizinisch nicht gerechtfertigter Röntgenuntersuchungen. „Der beim Bundesamt für Strahlenschutz, aber auch in jeder Praxis erhältliche Ausweis kann unnötige Doppeluntersuchungen verhindern und schafft Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen“, sagte König. Derzeit müsse der Röntgenpass nur auf Wunsch des Patienten vom Arzt ausgestellt werden. „Um so wichtiger ist es, Patienten immer wieder auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen“, sagte Gabriel.

König: „Röntgenuntersuchungen gehören nicht in eine Vorsorgeuntersuchung. Sie sollen nur durchgeführt werden, wenn sie zu diagnostischen Aussagen führen, die Folgen für die Art der Behandlung haben. Darüber hinaus ist stets zu überlegen, ob mit alternativen Verfahren ohne Anwendung von Röntgenstrahlen, zum Beispiel der Sonographie, Endoskopie oder MRT, nicht gleichwertige oder sogar bessere diagnostische Informationen gewonnen werden können.“ MRT steht für Untersuchungen mit dem Magnetresonanztomographen.

Hinweis: der vollständige Jahresbericht 2006 des BfS ist im Internet unter http://www.bfs.de abrufbar oder kann ebenso wie der Röntgenpass kostenlos beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 100149, 38201 Salzgitter bezogen werden.

Media Contact

Joachim Gross idw

Weitere Informationen:

http://www.bfs.de

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