Diabetes: Mit speziellen Behandlungsprogrammen Amputationen vorbeugen

Mit gezielten Programmen zum Schutz von Diabetikerfüßen kann die Amputationsrate nach Ansicht von Experten deutlich gesenkt werden.

Das berichtete die „Ärzte Zeitung“ am Dienstag. Danach haben sich laut Prof. Dr. Ernst Chanteleau von der Diabetes-Fuß-Ambulanz der Düsseldorfer Universität in internationalen Studien besonders drei Maßnahmen als nützlich erwiesen. Dazu gehört das Screening (Reihenuntersuchung) zur Früherkennung, ein Programm zum Schutz gefährdeter Füße und die differenzierte Behandlung. Je nach Studie konnte mit einem derart gezielten Programm die Amputationsrate bei Diabetikern um bis zu 80 Prozent gesenkt werden.

Den Erfolg solcher Programme belegt zum Beispiel eine britische Studie mit fast 10.000 Diabetes-Patienten. Hier konnte die Amputationsrate bei den Teilnehmern im Vergleich zur Kontrollgruppe bereits nach sechs Monaten um zwei Drittel gesenkt werden. In den USA wiederum zeigte die Auswertung der Krankenkassendaten von 255.000 Diabetes-Patienten die Bedeutung der gezielten Fußbehandlung. Dabei stellte sich heraus, wie wichtig es ist, dass die Behandlung auch von den Kassen bezahlt wird. So konnte mit der Kostenübernahme durch eine Kasse die Amputationsrate drastisch auf ein Viertel vermindert werden, denn unter dieser Voraussetzung ließen die Patienten die Behandlung auch vornehmen. Auch im Einzugsgebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein habe sich gezeigt, wie mit einer strukturierten ambulanten Versorgung von Diabetikern Folgeerkrankungen vorgebeugt werden könne, schreibt das Blatt. Hier war es gelungen, entscheidende Werte wie den HbA1c und den Blutdruck der Diabetiker langfristig zu vermindern.

Am 28. Januar hat der Koordinierungsausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Berlin vier Krankheitsbilder für strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke ausgewählt. Danach sollen laut einer aktuellen AOK-Mitteilung so genannte Disease-Management-Programme für Diabetes Mellitus (Typ-1 und Typ-2), chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen/Asthma, Brustkrebs und koronare Herzerkrankungen (KHK) entwickelt werden. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Bundesgesundheitsministerium.

Die Verbesserung der medizinischen Betreuung chronisch kranker Menschen ist Teil der Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Reformgesetz ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Danach können Krankenkassen ihren Versicherten spezielle Behandlungsprogramme für ausgewählte Krankheitsbilder anbieten. Die Kosten für die Behandlung der in diesen Programmen eingeschriebenen Versicherten werden innerhalb des Risikostrukturausgleichs gesondert ausgeglichen.

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