Zellversuche statt Versuchstiere

Nach der EU empfiehlt auch die OECD Zell-Tests zur Prüfung von Chemikalien und Körperpflegemitteln

Zwei Tierversuchs-Modelle, die bisher international für die Prüfung von Arzneimitteln, Chemikalien und auch von Kosmetika vorgeschrieben waren, werden voraussichtlich bald weltweit durch tierversuchsfreie Tests ersetzt. Expertengremien der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) haben den OECD-Mitgliedsstaaten auf einer Sitzung vom 30.10. – 2.11. im BgVV in Berlin den Ersatz der Tierversuche durch tierversuchsfreie Zelltests empfohlen. Es ist damit zu rechnen, dass dies zu einer raschen Anerkennung der Tests durch diese Staaten und in der Folge zu einer weltweiten Anerkennung dieser Prüfmethoden führen wird. Diese Tests ermöglichen es, das Gefahrenpotential chemischer Stoffe ebenso gut einzuschätzen wie die bisher üblichen Tierversuche. Nach einer Anerkennung durch die OECD dürfen in diesen Staaten dann zur Prüfung von Substanzen auf Phototoxizität und Ätzwirkung an der Haut keine zusätzlichen Tierversuche mehr durchgeführt werden.

Die tierversuchsfreien Alternativmethoden – es handelt sich um einen Phototoxizitätstest und zwei Prüfungen auf Ätzwirkungen an der Haut – wurden vom BgVV und der Industrie entwickelt und unter Federführung des BgVV experimentell auf ihre Anwendbarkeit geprüft (Validierung). Diese Prüfungen führten zu dem Ergebnis, dass alle Sicherheitsansprüche des Verbraucher- und Arbeitsschutzes garantiert werden. Die Tests werden bereits seit dem Jahr 2000 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptiert. Nach den einstimmigen Empfehlungen der Expertenkommissionen der OECD ist mit einer raschen Anerkennung durch die OECD-Mitgliedsstaaten zu rechnen, zu denen alle wichtigen Industrienationen gehören. Diese Anerkennung ist besonders wichtig, weil Ergebnisse, die mit Prüfmethoden der OECD erzielt werden, weltweit akzeptiert werden.

In Tests zur Phototoxizität („Licht-Giftigkeit“) wird untersucht, ob chemische Stoffe, wie z. B. Inhaltsstoffe von Sonnenschutz- und Arzneimitteln, unter dem Einfluss von Licht schädliche Eigenschaften entwickeln. Ein chemischer Stoff wird dann als phototoxisch bezeichnet, wenn an der Haut, die dem Sonnenlicht ausgesetzt ist, nach dem Auftragen oder der Einnahme dieses Stoffes Rötungen, Schwellungen oder andere Reaktionen bzw. Schädigungen auftreten. Die Prüfung der Phototoxizität ist unter anderem bei Arzneimitteln erforderlich und bei Substanzen, die in kosmetischen Mitteln als Sonnenschutzfilter verwendet werden. In der Praxis erfolgte üblicherweise diese Prüfung in Tierversuchen an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen oder Kaninchen. Bei der tierversuchsfreien Methode werden Zellen von Mäusen oder der menschlichen Haut während der Kultivierung im Brutschrank mit Prüfsubstanzen behandelt und mit UV-Licht bestrahlt. Dieser Test wurde in einer Zusammenarbeit zwischen dem europäischen Verband der Hersteller von Kosmetika COLIPA (The European Cosmetic Toiletry and Perfumery Association) und der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des BgVV entwickelt und mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission experimentell validiert. Überraschenderweise sagt der Zellkultur-Test phototoxische Reaktionen beim Menschen erheblich besser voraus als die Tierversuche. Weltweit setzt die kosmetische Industrie den neuen Test bereits zur Prüfung der Unbedenklichkeit von UV-Filterstoffen in Sonnenschutzmitteln ein.

Die beiden weiteren Zellkultur-Tests ersetzen die besonders belastende Prüfung auf Ätzwirkung an der Haut, die bisher am lebenden Kaninchen durchgeführt wurde und für diese Tiere sehr schmerzhaft war. Es handelt sich zum einen um eine in England entwickelte In-Vitro-Methode mit isolierten Rattenhaut-Präparaten und zum anderen um eine bei ZEBET im BgVV entwickelte Methode, bei der biotechnologisch hergestellte, künstliche menschliche Hautmodelle verwendet werden, wie z. B. das kommerziell vertriebene Modell EpidermTM. Die Prüfung auf Ätzwirkung an der Haut ist für gefährliche Stoffe international im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Transportsicherung vorgeschrieben und hat direkte Konsequenzen für die Kennzeichnung, die Aufbewahrung, den Transport gefährlicher Güter und den Arbeitsschutz (Handschuhe, Schutzbrille etc.). Die Zustimmung des Vertreters der internationalen Transportkommission GESAMP während des OECD-Expertentreffens dürfte zu einem weltweiten Verbot der bisherigen, belastenden Tierversuche mit ätzenden Stoffen am Kaninchen führen.

Für den Tierschutz und den Verbraucherschutz in Deutschland, Europa, Asien und Amerika, aber auch für das BgVV bedeutet der Erfolg des OECD-Expertentreffens einen ermutigenden Durchbruch. Das Institut konnte am Beispiel der Prüfungen auf Phototoxizität und Ätzwirkung an der Haut erstmals eindrucksvoll zeigen, dass es möglich ist, mit Hilfe experimentell validierter Zellkulturmethoden die Gefährlichkeit chemischer Stoffe für den Menschen richtig einzuschätzen und auf diese Weise belastende Tierversuche zu ersetzen.

Media Contact

Dr. Irene Lukassowitz idw

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