MRT bei herzkranken Kindern: Bewährtes Verfahren vor dem Aus?

Jedes hundertste Kind in Deutschland wird mit einem Herzfehler geboren. Regelmäßige Untersuchungen gehören für diese Kinder zum Alltag. Um die kleinen Patienten nicht unnötig zu belasten, sollten besonders sanfte Diagnoseverfahren eingesetzt werden. Ein immer größerer Stellenwert kommt hierbei der Magnetresonanztomographie (MRT) zu. Das Verfahren ermöglicht Aufnahmen in höchster Qualität und verzichtet dabei auf Röntgenstrahlung. Doch eine EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz könnte bald das Aus für viele MRT-Untersuchungen von Kindern bedeuten. Radiologen sehen diese Entwicklung mit Sorge und schlagen Alarm. Auf dem Deutschen Röntgenkongress wird das Thema derzeit heiß diskutiert.

Bei der Untersuchung des kindlichen Herzens stellt die Magnetresonanztomographie mittlerweile – nach dem Ultraschall – eine wichtige weiterführende Untersuchungsmethode dar. Säuglinge erhalten vor der MRT eine Narkose. Auch bei vielen älteren Kindern ist die Gabe eines Beruhigungsmittels nötig. In diesen Fällen ist immer ein Arzt und gelegentlich eine weitere Hilfsperson als Aufsicht im Untersuchungsraum zugegen. Bald schon könnte dies nicht mehr möglich sein. Eine 2004 erlassene EU-Richtlinie, die Arbeitnehmer vor unnötiger Belastung durch elektromagnetische Felder schützen soll, droht, den Einsatz der MRT bei Kindern massiv einzuschränken. Die in der Direktive vorgesehenen Grenzwerte sind so niedrig gehalten, dass das Verfahren nicht mehr im Beisein einer Hilfsperson durchgeführt werden könnte. Damit käme es für viele Kinder nicht mehr in Frage.

„Die EU-Richtlinie, die aus völlig anderen Gründen – Stichwort Handynutzung – erlassen wurde, trifft nun fatalerweise die Medizin. Sollte sie in der gegenwärtigen Form in nationales Recht umgesetzt werden, müssten wir Radiologen wieder mehr röntgen. Doch das sollte bei Kindern nur in Ausnahmefällen geschehen“, erklärt Prof. Dr. Gerhard Alzen, Leiter der Abteilung Kinderradiologie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Helfen könnte hier eine Ausnahmeregelung, die die Situation für die Radiologie entschärft. Um diese zu erwirken, hat die European Association of Radiology (EAR) bereits bei der entsprechenden EU-Kommission vorgesprochen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Zahlreiche Vorteile sprechen für die MRT. Das Verfahren ermöglicht das Erstellen beliebig großer Bildausschnitte, die auch ein weiterbehandelnder Arzt problemlos interpretieren kann. Ultraschallaufnahmen dagegen können häufig nur vom untersuchenden Arzt selbst angemessen beurteilt werden. Die MRT, bei der Magnetfelder und Radiowellen eingesetzt werden, liefert jedoch nicht nur exzellent aufgelöste Bilder, sie ist auch eine sehr sanfte Methode. „Als nicht-invasives Verfahren ist die MRT viel risikoärmer als eine Herzkatheteruntersuchung. Im Gegensatz zur Computertomographie kommt sie ohne belastende Röntgenstrahlen aus.“, so Prof. Alzen.

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Silke Stark idw

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