Jetzt stehts drauf: Die neue Allergenkennzeichnung
Allergiker und Verbraucherorganisationen sind zufrieden: Jahrelang haben sie für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung gekämpft. Ab dem 25. November ist es so weit. Für die zwölf Lebensmittel, die am häufigsten Allergien auslösen, gilt jetzt keine Ausnahmeregelung mehr. Sie müssen immer aufs Etikett – auch wenn sie nur in kleinsten Mengen verarbeitet wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher können „ihr Allergen“ an drei verschiedenen Stellen finden: Im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch einen gesonderten Hinweis. In den meisten Fällen wird die Zutatenliste länger. Die allergenen Rohstoffe stehen jetzt häufig bei dem Namen einer Zutat. So wird zum Beispiel deutlich, ob der Emulgator Lecithin aus Soja oder aus Ei stammt. Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie beispielsweise Wein, muss gesondert auf allergene Rohstoffe hingewiesen werden, etwa durch die Angabe „enthält Schwefel“. Findet sich das Allergen bereits im Produktnamen, dann ist kein zusätzlicher Hinweis nötig. Die neue Vorschrift gilt in allen europäischen Mitgliedstaaten. Produkte, die vor dem 25. November 2005 hergestellt wurden, dürfen aber noch ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden. Zu den „allergenen Zwölf“ gehören: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und Schwefeldioxid bzw. Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter.
Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für alle allergenen Verarbeitungsprodukte dieser zwölf Lebensmittelgruppen. Noch ungeklärt ist das Problem der unbeabsichtigten Beimischungen. Werden zum Beispiel in einem Betrieb Nüsse verarbeitet, dann können auch nussfreie Produkte versehentlich Spuren davon enthalten. Hier gilt die Allergenkennzeichnung nicht, denn es handelt sich um Rückstände, nicht um reguläre Zutaten. Experten diskutieren deshalb die Einführung von Schwellenwerten. Sobald die Verunreinigung eine bestimmte Menge überschreitet, soll sie ebenfalls gekennzeichnet werden. Es muss allerdings noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden, bis derartige Grenzwerte festgesetzt und auch analytisch überprüft werden können. Die Hersteller helfen sich solange mit dem wenig aussagekräftigen Hinweis „kann Spuren von. enthalten“. Im Zweifelsfall hilft also nur „Selber kochen“.
aid, Gesa Maschkowski
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