Anspruch der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen auf Hilfsmittel* 

Infokarte als pdf-Download

Bemerkungen zur Rechtslage  

Voraussetzungen nach § 27 SGB V

Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen einer Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.  

Voraussetzungen nach § 33 SGB V

Das Hilfsmittel muss im Einzelfall erforderlich sein, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Hinsichtlich des „Ausgleichens der Behinderung“ genügt es, wenn der Gegenstand die erschwerte Funktion ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSG vom 26.03.1980, Az: 3 RK 96/78)  

Dient ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel den individuellen Bedürfnissen der Patienten und wird es nicht allein zur Pflegeerleichterung eingesetzt, so ist dies grundsätzlich verordnungsfähig. Die Leistungspflicht liegt bei der Krankenkasse! 

*) Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, z.B. Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel, technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.    

Es gilt der Grundsatz:

Generell darf der in einer stationären Einrichtung untergebrachte Pflegebedürftige nicht schlechter gestellt werden, als der Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege. 

  • Würde die Krankenkasse bei stationär untergebrachten Pflegebedürftigen die Hilfsmittelversorgung ablehnen, käme dies einer versteckten Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen gleich.
  • Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege haben neben dem Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln gem. § 33 SGB V auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel gem. § 40 SGB XI. Bei stationärer Pflege gibt es keinen vergleichbaren Anspruch.

FAZIT: 

Der Anspruch eines Versicherten gegenüber seiner Krankenversicherung auf Gewährung von Hilfsmitteln nach § 33 SGB V besteht grundsätzlich unverändert – auch nach Verkündung des BSG-Urteils zur Rollstuhlversorgung im Pflegeheim vom 10.02.2000 – fort, auch wenn dieser Versicherte aufgrund eingetretener Pflegebedürftigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen wird! (Ergänzende Erläuterung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 26.05.98 zu der Gemeinsamen Verlautbarung vom 26.05.97)  

Infokarte als pdf-Download

bundesverband homecare e.v. Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29b, D-10117 Berlin Telefon: (0 30) 24 62 55 0, Telefax: (0 30) 24 62 55 99

Media Contact

BVMed

Weitere Informationen:

http://www.homecare-bv.de

Alle Nachrichten aus der Kategorie: Medizin Gesundheit

Dieser Fachbereich fasst die Vielzahl der medizinischen Fachrichtungen aus dem Bereich der Humanmedizin zusammen.

Unter anderem finden Sie hier Berichte aus den Teilbereichen: Anästhesiologie, Anatomie, Chirurgie, Humangenetik, Hygiene und Umweltmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Pharmakologie, Physiologie, Urologie oder Zahnmedizin.

Zurück zur Startseite

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Neueste Beiträge

Satellitentechnologie – nachhaltiger Wasser-Einsatz in der Landwirtschaft

Wasser wird zunehmend knapper. Eine neuartige Satellitentechnologie, die in Form eines Prototyps mit dem Namen »LisR« bereits auf der Internationalen Raumstation ISS erprobt wurde, ermöglicht es künftig, Pflanzen bedarfsgerecht zu…

Dauertest für E-Fuel-Produktion

Großversuchsanlage an der TU Freiberg liefert 15.000 Liter synthetischen Kraftstoff. Insgesamt 380.000 Liter grünes Benzin (E-Fuel) plant ein Konsortium aus Forschung und Industrie, darunter auch Teams der TU Bergakademie Freiberg…

Unterwasserschall stört Meeresorganismen bei der Nahrungsaufnahme

Studie von Forscherinnen des FTZ Büsum zeigt Zusammenhang zwischen Lärm und verändertem Fraßverhalten von Ruderfußkrebsen. Viele Meeresbewohner wie etwa Fische, Meeressäuger oder auch Krebstiere produzieren und nutzen Schall für ihre…

Partner & Förderer