Auch Babynahrung kann Acrylamid enthalten (BfR PD 03/2002)

BfR fordert auf, diese Produkte besonders sorgfältig herzustellen

Auch Babynahrung kann mit Acrylamid belastet sein. Untersuchungen eines Berliner Labors bestätigen entsprechende Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die dem Bundesinstitut für Risikobewertung vorgelegten Daten zeigen, dass die meisten der untersuchten Komplettmahlzeiten und selbst zubereiteten Kindernahrungen sehr wenig Acrylamid enthalten. Es gab aber auch Ausnahmen: So enthielt eines der untersuchten Kindervollkornkeks-Produkte knapp 400 Mikrogramm Acrylamid je Kilogramm (µg/kg) Keks. In einem der untersuchten Keksprodukte zur Breizubereitung wurden bis zu 160 µg/kg der Substanz nachgewiesen. Damit nimmt ein Kleinkind im ungünstigsten Fall ebenso viel Acrylamid je Kilogramm Körpergewicht auf, wie ein hoch belasteter Erwachsener.

Die große Zahl der Produkte zeigt, dass es möglich ist, Baby- und Kleinkindnahrung mit geringen Acrylamidgehalten herzustellen. Das BfR fordert auf, die Acrylamidgehalte durch gute Herstellungspraxis so schnell und so weit wie möglich zu senken. Soweit Produkte und deren Acrylamidgehalte bekannt sind, empfiehlt das Bundesinstitut Eltern, auf gering belastete Produkte auszuweichen.

Acrylamid ist eine Substanz, die unter anderem zur Herstellung von Kunststoffen verwendet wird. Unter bestimmten Bedingungen kann Acrylamid aber auch bei der Herstellung und Zubereitung von kartoffel- und getreidehaltigen Lebensmitteln aus den natürlichen Inhaltsstoffen entstehen. Acrylamid hat sich im Tierversuch als krebserzeugend und erbgutschädigend erwiesen. Wie hoch das Krebsrisiko für den Menschen durch die Aufnahme von Acrylamidhaltigen Lebensmitteln ist, lässt sich nicht sicher abschätzen. Es gibt zum heutigen Zeitpunkt aber keine wissenschaftlichen Gründe daran zu zweifeln, dass das krebsauslösende Risiko auch für den Menschen besteht.

Die vorläufige Bewertung des Bundesinstituts zeigt, dass das Risiko für Kinder vergleichbar groß ist wie für Erwachsene. Sollten sich aus den eingehenden Daten neue Aspekte für die Risikobewertung ergeben, wird das BfR die Öffentlichkeit entsprechend informieren. Unabhängig davon sollte das Schutzniveau für Kinder aber grundsätzlich besonders hoch angesetzt werden. Für Säuglings- und Kleinkindernahrung resultieren daraus besondere Qualitätsansprüche und für die Hersteller eine besondere Verantwortung für ihre Produkte.

Media Contact

Dr. Irene Lukassowitz idw

Weitere Informationen:

http://www.bfr.bund.de

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