Bürgervotum zur Gendiagnostik

Bürgervotum äußert sich kritisch zur Gendiagnostik
Bundesweite Bürgerkonferenz am Deutschen Hygiene-Museum beendet


Die vom Deutschen Hygiene-Museum organisierte „Bürgerkonferenz: Streitfall Gendiagnostik“ ging mit der öffentlichen Vorstellung des abschließenden Bürgervotums am 26. November 2001 zu Ende. Die Gruppe von 19 Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet nimmt darin Stellung zum Einsatz von Gentests in drei Anwendungsbereichen: bei gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen, bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) und bei der Pränataldiagnostik (PND).

In einer dem eigentlichen Votum vorangestellten Präambel bezieht sich die Bürgergruppe auf das Grundgesetz und betont, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Tod und Krankheit gehörten zum Leben dazu, und jeder Mensch habe das Recht, mit all seinen Fähigkeiten und Schwächen als ganze Persönlichkeit anerkannt zu werden.

Im Zusammenhang mit gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen fordert das Bürgervotum eine ausführlichere Beratung und bessere Aufklärung über die Grenzen und Möglichkeiten von Gentests. Die Qualitätssicherung der Testverfahren sei durch eine übergeordnete Instanz zu gewährleisten. Informiertheit und Freiwilligkeit müssten in jedem Fall gewährleistet sein und dürften vom Staat, den Arbeitgebern oder Versicherungen nicht missachtet werden. Das Bürgervotum sieht es als unmoralisch an, Menschen auf ihre genetische Ausstattung zu reduzieren.

Im Falle der Präimplantationsdiagnostik (PID) gab die Bürgergruppe ein geteiltes Votum ab. Die Mehrheit der Gruppe, darunter alle Frauen, stimmte gegen die Zulassung der PID, weil eine strikte Begrenzung ihrer Anwendung auf einige wenige Indikationen nicht möglich sei. Darüber hinaus bestünde durch die Selektionsmöglichkeiten der PID die Gefahr einer verschärften Diskriminierung von Behinderten. Die Befürworter der PID argumentierten dagegen mit dem Recht von Eltern mit einem hohen genetischen Risiko auf ein nichtbehindertes Kind; weiterhin sei mit der PID die Möglichkeit gegeben, das Risiko einer Abtreibung im späteren Verlauf der Schwangerschaft nach einer PND zu minimieren.
Im Hinblick auf genetische Tests bei der Pränataldiagnostik (PND) zeigt sich die Bürgergruppe besorgt über die zunehmende und unbedachte Anwendung dieser Verfahren. Auch bei der PND müssten darum Beratungsdefizite behoben werden. Schwangere müssten besser darüber informiert werden, was diese Tests leisten könnten und welche Konsequenzen sie hätten. Der verbreiteten Angst vor einem behinderten Kind könne nicht mit Gentests begegnet werden; vielmehr sollten Fördermöglichkeiten ausgeweitet und die Integration von Behinderten in die Gesellschaft verbessert werden.

Die ehrenamtlich arbeitenden Bürger hatten sich in den letzten Monaten intensiv in die Materie der Gendiagnostik eingearbeitet. In den vergangenen beiden Tagen hatte die Bürgergruppe Experten aus verschiedenen Fachgebieten in einem öffentlichen Hearing befragt, um zu ihrem abschließenden Urteil zu gelangen.

Klaus Vogel, der Direktor des Deutschen Hygiene-Museums, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der Bürgerkonferenz. Das Museum wolle auch in Zukunft Projekte entwickeln, die mit experimentellen Methoden und innovativen Ansätzen die Auseinandersetzung der Bürger mit dem Stellenwert der Wissenschaften in der modernen Gesellschaft fördern könnten. Wissenstransfer, Befähigung zur Meinungsbildung und Diskursförderung seien wesentliche Aufgaben des Deutschen Hygiene-Museums.

Media Contact

Christoph Wingender idw

Weitere Informationen:

http://www.buergerkonferenz.de

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