Rasterfahndung: Gesellschaft für Informatik warnt vor unkontrollierter Speicherung von Daten
Die Rasterfahndung im Kampf gegen den Terror: Daten unbeteiligter Personen müssen schnellstmöglich wieder gelöscht werden. Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) warnt vor Vorverurteilung ausländischer Studierender und unkontrollierter Speicherung von Bevölkerungsprofilen
Bonn, 11. Oktober 2001 Als „gefährlich für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland“ hat der Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich C. Mayr, die aufgeheizte Diskussion um die Rasterfahndung nach den Terroranschlägen in New York und Washington bezeichnet.
„Es ist selbstverständlich, dass jedes Land dieser Erde daran mitwirkt, Terroranschläge wie die vom 11. September aufzuklären und international vernetzte Terrororganisationen auszuschalten“, sagte Mayr. Auch Deutschland müsse die USA tatkräftig dabei unterstützen, die Drahtzieher der Anschläge und deren Verbindungen nach Deutschland ausfindig zu machen.
Dennoch beobachte die GI mit großer Sorge, dass nunmehr ausländische Studierende insbesondere technischer Fachrichtungen unter den Generalverdacht einer möglichen Sympathie oder gar Beteiligung an terroristischen Aktionen geraten.
„Die terroristischen Anschläge dürfen nicht als Vorwand dienen, jemand wegen seines Glaubens oder seiner Herkunft pauschal zu verdächtigen. Ein solches Vorgehen wird auch für die deutsche Wirtschaft gravierende Folgen haben“, so Dr. Nazir Peroz, Sprecher der GI-Fachgruppe „Informatik und Dritte Welt“. Es würde nämlich dazu führen, dass noch weniger ausländische Studierende und Fachleute bereit wären, nach Deutschland zu kommen, was den Fachkräftemangel verstärken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig beeinträchtigen würde, so Peroz.
Der Einsatz einer groß angelegte Rasterfahndung unter anderem bei Studierenden islamischen Glaubens sowie arabischer Kultur und Sprache werde momentan als wirksames Mittel zur Verhütung terroristischer Anschläge propagiert. „Es ist sicher richtig und hilfreich, dass damit Personenkreise mit bestimmten Merkmalen herausgefiltert werden können. Aber darüber darf nicht vergessen werde, dass über grobe Raster auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger im Netz der Ermittlungsbehörden landen“, so Mayr.
„Die Gesellschaft muss sich deshalb fragen, was mit den erhobenen Daten geschieht und wie sicher gestellt werden kann, dass diese nicht missbräuchlich genutzt werden“, erläuterte Prof. Dr. Klaus Brunnstein, Datenschutzexperte aus Hamburg. „Es muss garantiert werden, dass die Rasterfahndung nicht zum Sammeln großer Datenmengen benutzt wird, die anschließend auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. „Nach dem Ausschluss einer Beteiligung an terroristischen Aktivitäten müssen die erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden“, forderte Mayr. Die Rasterfahndung dürfe nicht dazu dienen, detaillierte Profile ganzer Bevölkerungsgruppen zu erstellen und zu speichern. „Die tragischen Ereignisse in den USA dürfen nicht dazu benutzt werde, in Deutschland den Überwachungsstaat durch die Hintertür einzuführen“, warnten Mayr, Brunnstein und Peroz.
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