Frankreich: Maßnahmenpaket für die Entwicklung erneuerbarer Energien vorgestellt
Zu ihnen gehört u.a. die Ankündigung (Ende 2008) einer Ausschreibung für den Bau von mindestens einem Solarkraftwerk in jeder der 22 französischen Regionen mit einer Kapazität von zusammen 300 MW bis zum Jahre 2011.
Davon sollen 200 MW auf Südwest-, Süd- und Südostfrankreich entfallen; Ausbauziel für das Jahr 2020 sind 5400 MW, im Jahre 2007 lag die Kapazität bei 13 MW (Maßnahme Nr. 29). Ein differenzierendes Tarifsystem für die Stromeinspeisung sowie die Vereinfachung der zum Bau und Betrieb der Anlagen notwendigen Schritte sind im Einzelnen dargestellt. Jean-Louis Borloo geht davon aus, dass durch Solarkraftwerke erzeugter Strom bis zum Jahre 2020 mit den Marktpreisen wettbewerbsfähig sein wird.
Den terrestrischen und in Küstennähe zu errichtenden Windkraftanlagen sind die Maßnahmen Nr.23 bis Nr. 28 gewidmet. Als Ausbauziel in der Perspektive des Jahres 2020 werden darin 25 000 MW genannt; dies wäre – so Le Figaro vom 18.11.2008 – mit zusätzlichen 8000 Windkraftanlagen verbunden. Im Jahre 2007 betrug die Kapazität 2500 MW.
Das von Jean-Louis Borloo vorgestellte Maßnahmenbündel enthält weitere Abschnitte betreffend:
– Biomassen-Energie,
– Geothermie und Wärmepumpen,
– Wasserkraftwerke,
– thermische Solarenergie, Methangewinnung , Biogas
– sowie aus dem Meer gewonnene erneuerbare Energien.
Der Forschung und industriellen Entwicklung sind die Manahmen Nr. 47 -50 gewidmet; in einigen der vorgenannten Abschnitte sind die F+E-Aspekte gesondert dargestellt.
Zu dem Maßnahmenbündel gehört ein mit einer Milliarde Euro -zunächst auf drei Jahre- angelegter „Fonds chaleur renouvelable“ (Maßnahme Nr. 10). Er ist für Zuwendungen an Unternehmen und Körperschaften bestimmt, um diesen die Erzielung einer normalen Rentabilität zu ermöglichen. Die Zuwendungen sollen so bemessen sein, dass die von diesen erzeugte „erneuerbare Wärme“ zu einem Preis angeboten werden kann, der mindestens 5 % unter dem Preis liegt, der auf der Grundlage fossiler Energieräger produziert wird.
Der „Fonds chaleur renouvelable“ kann wie folgt zur Anwendung kommen:
Ausschreibungen für große industriell betriebene Heizkraftwerke, für die der Betreiber eine Bonifikation pro hergestelltem MW „erneuerbarer Wärme“ beantragt,
Investitionsbeihilfen, Förderung strukturbildender Maßnahmen für die Entwicklung der „filière biomasse“ einschließlich des Aufbaus der hierzu erforderlichen Materialzulieferungen.
Ausbauziel für das Jahr 2020 sind 7,5 Mtep (2007: 2.0 Mtep).
Quelle: Le Figaro vom 18.11.2008
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