Der internationale Emissionshandel

„Wir sind ausdrücklich für die Idee des Emissionshandels als marktwirtschaftlichen Mechanismus zur langfristigen Optimierung an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Ökologie. Gerade deshalb darf der Emissionshandel jedoch nicht zu einem quasi planwirtschaftlichen Investitionslenkungsinstrument werden.“, so fasst Prof. Dr. Utz Claassen, der Vorstandsvorsitzende der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) das Engagement seines Unternehmens für den fairen Emissionshandel, aber auch dessen Schwachstelle zusammen.

Das Kyoto-Protokoll regelt die Verpflichtungen der Industrienationen zur Reduktion der Treibhausgase

Seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 unterliegen die sogenannten Annex-B-Staaten, alle im Anhang B gelisteten Industrienationen, verbindlichen quantitativen Emissionszielen für Treibhausgase. Annex-B-Staaten, die aufgrund verstärkter nationaler Minderungsmaßnahmen unterhalb ihrer Kyoto-Verpflichtung bleiben, können ihre überschüssigen Emissionsrechte entweder selbst sparen oder an andere Staaten veräußern. Ausgeschlossen vom Listing für den internationalen Emissionshandel als Verkäufer, aber auch Käufer sind Unternehmen aus Staaten, die die Zulässigkeitskriterien der internationalen Gemeinschaft nicht erfüllen – z. B. US-Unternehmen.

Für die Mitgliedsstaaten der EU regeln nationale Allokationspläne den Emissionshandel. Für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 bildet in Deutschland der sogenannte Nationale Allokationsplan I (NAP I), von 2008 bis 2012 der Nationale Allokationsplan II (NAP II) die Grundlage für die Bemessung.

Hohe Ziele für Deutschland: 21% Reduktion bis 2012

15 EU-Länder haben sich für eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 8% gegenüber 1990 verpflichtet. Für Deutschland bedeutet diese Verpflichtung eine Reduktion um 21%, wobei es mit der nationalen Vorgabe von 19% nur 2 Prozentpunkte von den EU-Vorgaben entfernt ist.

Die EnBW plädiert für einen fairen Emissionszertifikatehandel

Nur ein fairer Zertifikatehandel führt zu einem fairen Wettbewerb und trägt zu einer effizienten Senkung der Treibhausgase weltweit bei. Dieser wird u.a. in Deutschland durch das Zuteilungsgesetz, das es Kraftwerksbetreibern erlaubt, für einen Neubau die Zertifikate des alten Kraftwerks über vier Jahre zu nutzen bzw. am Markt gewinnbringend zu veräußern erschwert. Diesen Nachteil spüren insbesondere Unternehmen wie die EnBW, die ihre Anlagen seit Jahren auf eine CO2-arme Energieerzeugung umstellt.

Globale Ziele bedingen international greifende Maßnahmen

EnBW-Vorstand Prof. Dr. Utz Claassen nutzte einmal mehr die Plattform auf dem Weltwirtschaftsforum im Januar 2007 in Davos zu einem Appell an die Politik, um für einen Internationalen Emissionszertifikatehandel einzutreten und die Last der Emissionsanpassungen auf alle Schultern gleichmäßig zu verteilen. Nur mit international gleichen Wettbewerbsbedingungen, zu denen alle Unternehmen Zugang haben, lässt sich das Ziel eines globalen Klimaschutzes erreichen. Insbesondere sollte auch die Rücksichtnahme auf Großverschmutzer der Vergangenheit, die derzeit in Deutschland durch NAP II begünstigt wird, drastisch reduziert werden.

Media Contact

Dorota Zacirka EnBW

Weitere Informationen:

http://www.enbw.com

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