Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe unter REACH

Im Mai 2013 endet die nächste große Registrierungsphase für Stoffe unter REACH einschließlich von Stoffen in Nanoform. Zurzeit enthält REACH weder Forderungen an die Charakterisierung von noch ein spezifisches Prüfprogramm für Nanomaterialien.

Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Forschungsauftrag zur „Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)“ vergeben. Der jetzt veröffentlichte Endbericht zeigt, wie sich die für die REACH-Verordnung geltenden physikalisch-chemischen Prüfnachweise auf Nanomaterialien anwenden lassen.

Der Forschungsbericht beschreibt beispielhaft den Zusammenhang von Partikelgröße und bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaften, um dann die unter REACH vorgesehenen Prüfmethoden auf ihre Anwendbarkeit auf Nanomaterialien unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Eigenschaften zu untersuchen. Neben der grundsätzlichen Eignung der Methoden wird auch der Anpassungsbedarf an die Anforderungen für Nanomaterialien analysiert. In einem weiteren Teil werden die relevanten Eigenschaften von Nanomaterialien aus Sicht internationaler Institutionen beschrieben. Abschließend wird analysiert, welche über REACH hinaus vorhandenen Methoden sinnvoll sind.

Als Konsequenz auf den in der Studie aufgezeigten Anpassungsbedarf der Charakterisierungsmethoden und mit Blick auf die Registrierungsfrist 2013 hat der REACH-CLP Helpdesk bereits im August eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien auf seiner Homepage bereitgestellt:

http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Publikationen/Kurzinfo/Kurzinfo.html.

„Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)“; J. Lang, A. Meyer-Plath; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 112 Seiten. Den Bericht gibt es im PDF-Format zum Herunterladen unter http://www.baua.de/publikationen.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Jörg Feldmann idw

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