Väter in Bayern nutzen Elternzeit am meisten

Väter gehen immer häufiger, aber nur kurz in Elternzeit. Von den Elterngeldempfängern beziehen drei von vier Vätern diese Leistung für maximal zwei Monate, während neun von zehn Müttern mindestens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Doch wer sind die Väter, die eine Auszeit vom Beruf nehmen und sich vorübergehend intensiv der Kinderbetreuung widmen? Welche Rolle spielen ökonomische Abwägungen für eine Entscheidung der Männer, Elterngeld in Anspruch zu nehmen?

Die Soziologin Heike Trappe, Professorin der Universität Rostock, hat für Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Schleswig-Holstein untersucht, wie oft und vor allem wie lange Väter von Elterngeld und Elternzeit Gebrauch machen. Das Interessante: Männer aus Bayern liegen bei der Inanspruchnahme von Elterngeld mit 27 Prozent (2012) vorn. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind es rund 20 Prozent der Männer, die Elterngeld beziehen. „Das hat auch etwas mit lokalen Arbeitsmarktsituationen zu tun“, sagt Heike Trappe. Nach ihrer Auffassung begünstigen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, eine Beschäftigung in größeren Unternehmen sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag, ein höheres Alter des Vaters und auch das Leben in einer größeren Stadt die Entscheidung der Männer, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. „Letzteres könnte etwas damit zu tun haben, dass es in Großstädten mehr Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst gibt und dass dort häufiger Menschen mit entsprechenden Einstellungen in Bezug auf Familie und Partnerschaft leben“.

Als weitere Motive nennt die Soziologin aber auch den Wunsch, die Familie zu entlasten, eine enge Beziehung zum Kind zu entwickeln, den beruflichen Wiedereinstieg der Partnerin zu ermöglichen oder sich als Mann eine berufliche Auszeit zu gönnen. Vor allem beim ersten Kind entscheiden sich Männer und ihre Partnerin für eine kurze Elternzeit des Vaters, während ein weiteres Kind in der Familie, aber auch das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine längere Elternzeit begünstigen. Dies gilt auch für Paare, bei denen die Frau vor der Geburt des Kindes einer selbstständigen Tätigkeit nachging oder in einer Ausbildung war. „Es zeigt sich, dass gerade Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes in einer vergleichsweise günstigen ökonomischen Situation waren, selbst eine einjährige Elternzeit anstreben“, so Heike Trappe.

Das Elterngeld wurde Anfang 2007 eingeführt. Es wird nach der Geburt an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt, sofern ein Elternteil mindestens zwei und der andere maximal zwölf Monate beansprucht und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Es orientiert sich in der Höhe am bisherigen durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen und beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro im Monat. „Die Regelung hat Männern in zweierlei Hinsicht geholfen. Sie können ihren Anspruch auf mehr Zeit mit dem Kind gegenüber ihrem Arbeitgeber, aber auch gegenüber ihrer Partnerin besser vertreten“, bilanziert Professorin Trappe. Momentan sind Väter, die Elterngeld beziehen und insbesondere diejenigen, die ihre Erwerbstätigkeit für mehr als zwei Monate unterbrechen, noch eine Minderheit.

Kontakt
Universität Rostock
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Institut für Soziologie und Demographie
Fon: +49 (0) 381 498-4040
Mail: heike.trappe@uni-rostock.de

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Ingrid Rieck idw

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