Unfallversicherung: Gesundheitsgefährdung bei der Arbeit mit Schweißzangen nicht bestätigt

Die Untersuchungsergebnisse unter
http://www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/reports2009/bgia0209/index.jsp
belegen, dass die Grenzwerte für das Zentralnervensystem (Gehirn und Rückenmark) eingehalten werden.

Bei den untersuchten handgeführten Punktschweißzangen (PSZ) mit separater 50-Hertz-Wechselstromquelle erreichte die Stromdichte im Zentralnervensystem, also die Stromstärke bezogen auf die durchflossene Fläche, maximal zehn bis zwanzig Prozent des vorgeschriebenen Grenzwertes von 10mA/m².

Magnetfelder erzeugen im menschlichen Organismus Körperströme, die bei hoher Intensität Nerven- und Muskelzellen reizen und in extremen Fällen sogar die Herztätigkeit beeinflussen. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11 enthält Grenzwerte für die zulässige Stromdichte im Körper.

Ob diese Werte eingehalten werden, lässt sich jedoch nur mit hohem Aufwand messen. Die gesundheitlichen Folgen einer elektromagnetischen Exposition beurteilt man deshalb zurzeit anhand der einfacher zu ermittelnden magnetischen Feldparameter, z.B. der magnetischen Flussdichte. Das führt immer wieder dazu, dass die Belastung überschätzt wird. Denn selbst wenn die zulässigen Flussdichtewerte überschritten werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass auch die elektrische Stromdichte im Körper zu hoch und damit gesundheitsschädlich ist.

Das BGIA-Projekt wollte klären, wie die tatsächliche Belastungssituation für Arbeitnehmer aussieht, die Punktschweißzangen bedienen. Dabei konzentrierte man sich auf Arbeitsplätze mit handgeführten PSZ mit separater 50-Hertz-Wechselstromquelle. Das Projektteam ermittelte zunächst die Verteilung der magnetischen Felder und den zeitlichen Verlauf der Flussdichte für typische Arbeitspositionen.

Die Felder wurden anschließend im Labor nachgebildet und die Körperstromdichten in einem Körpermodell berechnet. Fazit: Mit maximal zehn bis zwanzig Prozent des Basisgrenzwertes, liegt die Belastung von Gehirn und Rückmark deutlich unter den zulässigen Werten.

Media Contact

Stefan Boltz idw

Weitere Informationen:

http://www.dguv.de/bgia

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