Passivrauch am Arbeitsplatz

Die öffentliche Diskussion um die Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen am Arbeitsplatz konzentriert sich vor allem auf die Beschäftigten in der Gastronomie. Dass es eine Vielzahl anderer, ähnlich oder ebenso stark belasteter Arbeitsbereiche gibt, die die gleiche Aufmerksamkeit verlangen, belegt ein neuer Report der Unfallversicherungsträger und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Der Report ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Vertretern der Berufsgenossenschaften und des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA). Erstmals liegt damit eine umfassende Bestandsaufnahme zur Belastung durch Passivrauchen an Arbeitsplätzen in Deutschland vor.

Nichtraucherschutz, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ist in aller Munde. Aus Sicht des Arbeitsschutzes fehlten bislang jedoch verlässliche Angaben über Vorkommen und Ausmaß von Tabakrauchexpositionen an Arbeitsplätzen. Mithilfe von Arbeitsplatzmessungen und auf der Basis von Modellrechnungen hat das Projektteam belastete Arbeitsbereiche identifiziert und in vier Klassen eingestuft: Bereiche ohne Exposition, z.B. unter Tage, Bereiche, für die eine Exposition weitgehend auszuschließen ist, z.B. in der chemischen Industrie, Bereiche mit geringer Exposition, z.B. in Werkhallen mit technischer Lüftung und Bereiche mit Exposition, z.B. Fahrerkabinen im gewerblichen Transportwesen. Die Expositionsberechnungen berücksichtigen neben der Grundfläche des Raumes und seinem Volumen den Luftwechsel im Raum, die Anzahl der rauchenden und nicht rauchenden Mitarbeiter, die Anzahl der Zigaretten pro Raucher und Stunde sowie die Dauer der Tabakrauchbelastung. Die berechneten Szenarien unterscheiden außerdem zwischen der Belastungssituation im Sommer und im Winter, da unterschiedliches Lüftungsverhalten zu erheblich veränderten Belastungswerten führen kann.

„Alle reden von Gaststätten und Diskotheken. Unsere Untersuchungen zeigen allerdings, dass zum Beispiel auch in einem Zweimannbüro, in dem ein Kollege raucht, vor allem in den Wintermonaten Tabakrauchkonzentrationen erreicht werden, die denen in einer Raucherkneipe in nichts nachstehen.“, sagt Professor Dr. Helmut Blome, Gefahrstoffexperte und Direktor des IFA. In Sachen Passivrauch gälte es folglich, den Blick zu weiten und für einen konsequenten Schutz an allen Arbeitsplätzen einzustehen, wie dies die DGUV fordert.

Link zum DGUV-UVT-Report Passivrauchen am Arbeitsplatz: http://www.dguv.de/ifa/de/pub/rep/reports2011/dguv_uvt_0111

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
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