Netzhauterkrankung AMD wirksam und sicher behandeln

Arzneimittelrechtlich zugelassen hierfür ist das Medikament Lucentis, während das für die Behandlung der AMD nicht zugelassene Avastin 'off-label' eingesetzt wird. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Retinologische Gesellschaft (RG) fordern unter Betonung der Arzneimittelsicherheit und der evidenzbasierten Medizin den freien Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten.

Darüber befürworten die Experten ein transparentes, bundeseinheitliches Vorgehen der Kassen, das im Interesse der Patienten eine rechtzeitige Therapieeinleitung ohne bürokratische Hürden gestattet.

Laut DOG ist die altersabhängige Makuladegeneration die häufigste Ursache für Sehbehinderung und Blindheit: Allein in Deutschland sind etwa 4,5 Millionen Menschen davon betroffen. An der besonders gefährlichen „feuchten“ Form erkranken jedes Jahr 50 000 Menschen. Mit dem für die AMD-Therapie entwickelten Lucentis und dem ursprünglich gegen Darmkrebs entwickelten Avastin stehen heute zwei wirksame Medikamente zur Verfügung. Deren jeweilige Wirkstoffe – Ranibizumab und Bevacizumab – sind chemisch eng verwandt, ihre Wirkweisen ähnlich: In den Augapfel eingebracht hemmen sie einen Botenstoff, der bei der Ekrankung eine wesentliche Rolle spielt: den sogenannten Vascular Endothelial Growth Factor (VEGF). Unbehandelt führt die vermehrte Bildung von VEGF dazu, dass undichte Blutgefäße in die Netzhaut einwachsen und die Sehzellen zerstören.

Ranibizumab und Bevacizumab halten den Verlust der Sehkraft bei der Mehrzahl der Patienten mit feuchter AMD wirksam auf, erläutern DOG und RG in einer Stellungnahme. „Bei etwa einem Drittel der Patienten kommt es sogar zu einer Verbesserung“, sagt Professor Dr. med. Peter Wiedemann, Vizepräsident der DOG und Direktor der Augenklinik am Universitätsklinikum Leipzig. Für Lucentis sind Wirkung und Sicherheit durch umfangreiche sogenannte Phase-III-Studien im Rahmen eines Zulassungsverfahrens belegt.

Avastin ist für die AMD-Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen, weshalb es Ärzte nur im sogenannten „off-Label-Use“ außerhalb der eigentlichen Zulassung einsetzen können. Dies ist aus arzneimittelrechtlicher Sicht gerade bei Verfügbarkeit eines zugelassenen Präparats allerdings nicht unproblematisch und birgt für den behandelnden Arzt Haftungsrisiken. Einige Kassen unterstützen die Anwendung des günstigeren off-Label-Präparats sogar mit attraktiveren Arzthonoraren. „Ein freier Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten muss auch bei Hinweis auf Behandlungsalternativen gewährleistet werden, andernfalls wird das System dem hohen Gut der Arzneimittelsicherheit und der evidenzbasierten Medizin nicht gerecht“, sagt Professor Dr. med. Frank G. Holz, Direktor der Universitäts-Augenklinik aus Bonn.

Die Fachgesellschaften haben sich zuletzt eingehend mit der Thematik befasst. „Mit der gemeinsamen Stellungnahme der Retinologischen Gesellschaft, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der Augenärzte haben wir die wesentlichen Eckpunkte der Therapie der feuchten Makuladegeneration klar herausgearbeitet“ betont Professor Dr. med. Ulrich Bartz-Schmidt, Präsident der Retinologischen Gesellschaft.

Im Vordergrund steht für die wissenschafltichen Fachgesellschaften die bestmögliche Versorgung der Patienten. Sie fordert deshalb für alle Betroffenen Zugang zu einer Anti-VEGF-Therapie, die wirksam und sicher ist und dies auf bundesweit einheitlichen, transparenten Vertragsgrundlagen.

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Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)
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