Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung

Um die Entstehung und Verbreitung solcher Resistenzen zu reduzieren, muss der Antibiotikeinsatz bei der Behandlung von Mensch und Tier auf das therapeutisch notwendige Maß beschränkt werden. Zugleich muss die Übertragung resistenter Organismen minimiert werden. Maßnahmen zur Resistenzverhütung verlängern darüber hinaus den Lebenszyklus eines Antibiotikums.

Antibiotikaresistenzen stellen ein globales Problem sowohl für den Human- als auch den Veterinärbereich dar. Beide Bereiche müssen gegen die Entstehung und Verbreitung solcher Resistenzen tätig werden. Bei der Behandlung von Mensch und Tier muss der Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Maß reduziert werden. Es gilt, die Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien zu verhindern oder zumindest einzudämmen. Hierzu verfolgen das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine gemeinsame Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie.

Die vom BMELV ergriffenen und geplanten Maßnahmen dienen dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu minimieren. Antibiotika müssen jedoch verfügbar bleiben, um Infektionskrankheiten wirksam bekämpfen zu können. Darüber hinaus sollten dringend neue Antibiotika entwickelt und bereit gestellt werden. Der Lebenszyklus eines Antibiotikums, das für die Tiermedizin zugelassen ist, sollte zusätzlich aber auch durch Maßnahmen zur Resistenzverhütung verlängert werden, in dem es seltener Verwendung findet.
Hierzu zählen neben der Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen und der Hygienemaßnahmen im Betrieb ganz besonders die Entwicklung und Nutzung von Impfstoffen gegen die alltäglich auftretenden Infektionen in der Tierhaltung. Ist das Tier vor einer Infektion geschützt, muss es nicht mit Antibiotika behandelt werden. Des Weiteren gilt es, das Übertragungsrisiko möglicher antibiotikaresistenter Bakterien während der Lebensmittelgewinnung und -verarbeitung zu minimieren.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beabsichtigt aus den genannten Gründen, in seinem Programm zur Innovationsförderung (http://www.ble.de/innovationsfoerderung) entsprechende Vorhaben zu fördern.
Programm zur Innovationsförderung des BMELV
Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowohl zum Programm zur Innovationsförderung als auch zu spezifischen Richtlinien sind auf der BLE-Homepage unter http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV, zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.

Für Fragen steht der Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bereich Innovationsförderung, Dr. Holger Stöppler-Zimmer, Telefon 0228/ 99 68 45 -32 81, E-Mail: innovation@ble.de gerne zur Verfügung.

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