Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben

„Durch die jüngsten Reformen werden der große Schwachpunkt der Insolvenzsicherung, die mangelnde Verbreitung in den Betrieben, aber auch Defizite in Wirksamkeit und Kontrolle nicht behoben“, kritisiert Dr. Marc Schietinger, Experte für Insolvenzsicherung am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen.

In der Zeitschrift Soziale Sicherheit schlägt er deshalb ein Umlageverfahren nach dem Vorbild des Pensionssicherungsvereins (PSV) bei der betrieblichen Altersvorsorge vor.

Immer wieder gingen in den letzten Jahren Zeitguthaben der Beschäftigten bei spektakulären Insolvenzfällen verloren. Dass in solchen Fällen die Betriebsrenten sicher bleiben, garantiert seit inzwischen über 30 Jahren der PSV: Selbst Großinsolvenzen (z.B. AEG-Telefunken in den 1980er Jahren) und gestiegene Insolvenzquoten in der Volkswirtschaft konnten aufgefangen werden.

Alles in allem betrug der jährliche Beitragssatz in der Geschichte des PSV zwischen 0,3 und 6,9 Promille der Versorgungsansprüche der Beschäftigten. Der Beitrag, den jedes Unternehmen zu zahlen hat, wird anhand der bilanziellen Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung festgelegt. In diese Rückstellungen müssen alle künftigen Zahlungsansprüche an die Arbeitnehmer eingerechnet sein.

Die große sozialpolitische Bedeutung des PSV wird anhand der abgewickelten Unternehmensinsolvenzen deutlich. So wurden in den letzten 30 Jahren über 11.000 Insolvenzen bearbeitet mit einem Schadensvolumen von insgesamt 13 Milliarden Euro. Ohne den PSV wären diese Ansprüche für die betroffenen Berufstätigen und Rentner verloren gegangen. Insgesamt profitieren derzeit knapp über eine Million Beschäftigte vom Bestehen des PSV, wobei knapp die Hälfte eine Pension vom PSV bezieht (oder bezogen hat). Die andere Hälfte steht noch im Arbeitsleben, kann aber künftig von den gesicherten Anwartschaften profitieren.

Nach diesem Modell könnte auch das Insolvenzrisiko bei Arbeitszeitguthaben über eine zentralisierte und solidarische Lösung abgesichert werden. Mit dem PSV besteht sogar schon eine Institution, die auf Erfahrungen in diesem Bereich zurückgreifen und die Aufgabe übernehmen könnte. „Die Umsetzung einer solchen Lösung sollte von den politischen Akteuren eingehender als bislang geprüft werden“, rät Schietinger, da sie gegenüber dem bisher gültigen pluralen Modell mehrere gewichtige Vorteile biete: „Mit einem solchen verbindlichen Modell, das auf einer eindeutigen und sanktionsbewährten Verpflichtung beruht, ließe sich die betriebliche Verbreitung von Insolvenzschutzmodellen erheblich erhöhen. Die großen Vorzüge für die Unternehmen wären nicht nur die vermutlich erheblich geringeren Kosten, sondern auch der komplett entfallende Aufwand für die Suche und Auswahl einer funktionierenden Sicherungslösung.“

Neu erschienen:
Schietinger, Marc (2008): Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben – Formen der Regulierung und ihre Wirksamkeit.
München und Mering: Rainer Hampp Verlag
(ISBN 978-3-86618-271-4)
Weitere Informationen: Dr. Marc Schietinger, Tel. 0209/1707-250, E-Mail: marc.schietinger@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0209/1707-176, 0170/8761608, E-Mail: presse-iaq@uni-due.de

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Katrin Braun idw

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