IfM Bonn begrüßt die Einführung der Blue-Card-EU

Eine Blue-Card-EU können Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten beantragen, die über einen in Deutschland erworbenen oder hier anerkannten Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Vorrangprüfung, der sich – von Ausnahmen abgesehen – Fachkräfte ohne Hochschulabschluss weiterhin unterziehen müssen, entfällt nunmehr. Ein Arbeitsplatz muss weiterhin nachgewiesen werden.

Allerdings wurde das mindestens zu erzielende Bruttojahresgehalt auf 44.800 € abgesenkt. In Mangelberufen (MINT-Fächer) gilt eine niedrigere Schwelle von 34.944 €. Diese Neuregelungen erhöhen die Attraktivität Deutschlands für hochqualifizierte Ausländer. Das IfM Bonn begrüßt daher die neuen Regelungen.

Die Blue-Card-EU ist ohne Frage auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Vorteil, vor allem für solche, die in technologischen und naturwissenschaftlichen Feldern tätig sind. Ein nicht unerheblicher Teil der KMU hat jedoch keinen oder nur einen geringen Bedarf an hochqualifizierten Arbeitnehmern. Sie beschäftigen weit häufiger als Großunternehmen Arbeitnehmer mit mittleren Berufsabschlüssen. Aus Sicht der KMU wäre eine Ausweitung der Blue-Card-EU auf ausgewählte, am Arbeitsmarkt stark nachgefragte Fachkräfte mit mittleren Berufsabschlüssen wünschenswert. Dies könnte einen weiteren Beitrag zur Linderung von Fachkräfteengpässen leisten, unter denen KMU noch stärker leiden als Großunternehmen.

Ansprechpartner

Dr. Frank Maaß
Telefon: (0228) 72997-27
E-Mail: maass@ifm-bonn.org
Dr. Annette Icks
Telefon: (0228) 72997-64
E-Mail: icks@ifm-bonn.org
Zur Studie

Die Studie „Analyse des deutschen Zuwanderungssystems im Hinblick auf den Fachkräftebedarf im Mittelstand“ untersucht die rechtlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen des Zuwanderungssystems in Deutschland und vergleicht sie mit denen anderer Länder. Auf dieser Grundlage werden vorhandene und alternative Instrumente der Zuwanderungssteuerung auf ihre Eignung, (hoch)qualifizierte ausländische Fachkräfte zu einem Zuzug nach Deutschland zu motivieren, analysiert.

Zum IfM Bonn

Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 auf Initiative Ludwig Erhards von der Bundesrepublik Deutschland und vom Land Nordrhein-Westfalen gegründet mit der Maßgabe, die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands zu erforschen. Diese Aufgaben erfüllt das Institut in einer praxisorientierten Weise, indem es zum einen umfangreiches statistisches Datenmaterial zum Mittelstand auf Basis amtlicher, halbamtlicher sowie eigener Daten aufbereitet. Zum anderen werden wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet und Gutachten zu aktuellen wirtschaftspolitisch relevanten Fragestellungen auf Basis von Unternehmensbefragungen erstellt. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten stehen der interessierten Öffentlichkeit auf der Homepage des Instituts (http://www.ifm-bonn.org) zur Verfügung.

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Dr. Nadine Schlömer-Laufen idw

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