Fischbestände in Europa – Leichte Erholung in Nord- und Ostsee

Dennoch sind weiterhin knapp 40 Prozent überfischt, informiert die Europäische Kommission in einer Mitteilung über die Fangmöglichkeiten im kommenden Jahr. Im Jahr 2012 lag der Anteil noch bei 47 Prozent und in 2011 bei 63 Prozent.

Ist ein Fischbestand „überfischt“, übertrifft die Fangmenge definitionsgemäß den Wert, der den maximalen Dauerertrag garantiert. Für weitere elf Bestände wird empfohlen, die Fänge auf das niedrigste Niveau zu senken. Dazu gehören Kabeljau und Seezunge in der Irischen See, Hering in der Keltischen See, Garnelen in der nördlichen Nordsee und Wittling westlich von Schottland.

Ein positives Beispiel ist der Ostsee-Dorsch, dessen östlicher Bestand sich mehr als verdreifacht hat. Auch beim Nordseekabeljau ist eine erfreuliche Entwicklung zu beobachten, erklärt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Fisch der Gattung Gadus morhua wird übrigens in der Ostsee Dorsch genannt und in der Nordsee Kabeljau. Es handelt sich aber dabei um dieselbe Art. Seit 2006 nimmt der Bestand langsam zu und liegt seit Anfang 2013 mit 72.000 Tonnen erstmals seit 1996 wieder oberhalb der Grenze, ab der eine rasche Erholung möglich ist.

Der Schollenbestand der Nordsee hat Anfang 2013 mit 663.000 Tonnen den höchsten Wert seit fünf Jahrzehnten erreicht. Sorgen bereiten dagegen Seelachs und Hering in der westlichen Ostsee, die nur wenig Nachwuchs produzieren konnten. Wissenschaftler führen die negative Bestandsentwicklung vor allem auf ungünstige Umweltbedingungen zurück.

Die Europäische Kommission wird für 2013 die Fangquoten der Mitgliedstaaten kürzen, die im vergangenen Jahr mehr Fisch gefangen haben als erlaubt. Das langfristige Ziel ist eine nachhaltige Nutzung gemeinsamer Fischereiressourcen. Die Überfischung ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen und der positive Trend soll fortgesetzt werden, erklärt EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki. Basis ist eine konsequente Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Ab 2015 darf nur so viel Fisch gefangen werden, wie auch nachwachsen kann. Bis zum Jahr 2020 sollen die Bestände ein Niveau erreichen, auf dem sie langfristig stabil sind. Das Zurückwerfen von ungewollt gefangenem Fisch ins Meer, das häufig zum Tod der Tiere führt, soll ab Januar 2015 weitestgehend verboten werden. Die Umweltorganisation WWF bemängelt dagegen, dass Ausnahmen dieses Rückwurfverbot verwässern.

Denn mit Ausnahmegenehmigung ist es weiterhin erlaubt, bis zu fünf Prozent der jährlichen Gesamtfangmenge über Bord zu werfen. Die Regeln sollen für alle Schiffe unter europäischer Flagge gelten, auch wenn sie außerhalb der EU-Gewässer fischen.

Weitere Informationen:

http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/info/com_2013_319_de.pdf

www.was-wir-essen.de, Lebensmittel von A-Z, Lebensmittelkette Fisch

aid-Broschüre „Fisch und Fischerzeugnisse“, Bestell-Nr. 1001, Peis: 5,00 Euro, http://www.aid-medienshop.de

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Heike Kreutz www.aid.de

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