DEGUM begrüßt neue Qualitätssicherungsvereinbarung zum Hüftultraschall bei Babys

Etwa drei von 100 Neugeborenen – meist sind es Mädchen – kommen in Deutschland mit einer sogenannten Hüftgelenksdysplasie zur Welt. Der Kopf des Oberschenkelknochens liegt nicht richtig in der „Pfanne“ der Hüfte.

Die Fehlstellung ist die häufigste kinderorthopädische Krankheit bei Säuglingen und führt unbehandelt zu bleibenden Schäden. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) begrüßt deshalb die Neuregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den Qualitätsvereinbarungen zur Sonografie der Säuglingshüfte.

Seit dem 1. April 2012 werden Ärzte, die Säuglingshüften untersuchen und abrechnen möchten, einer „Initialprüfung“ unterzogen. Sie müssen die ersten zwölf Hüftsonografien, die sie abrechnen, zur Prüfung einreichen.

In Deutschland sollte jeder Säugling im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U3, in der vierten bis fünften Lebenswoche, auf Hüftgelenksauffälligkeiten untersucht werden. „Dennoch treten immer wieder Fälle auf, in denen die Fehlstellung der Hüftgelenke nicht richtig und rechtzeitig erkannt und behandelt wird“, erklärt Dr. med. Rainer Berthold, niedergelassener Facharzt für Orthopädie in Wetzlar und Sprecher des Arbeitskreises Bewegungsorgane der DEGUM. „Die neuen Vereinbarungen der KBV sollen sicherstellen, dass die untersuchenden Ärzte das Verfahren sicher und gut beherrschen“.

Ursache einer Hüftgelenksdysplasie ist die verzögerte Verknöcherung der knorpeligen Hüftgelenkspfanne. Dadurch verschiebt sich der Kopf des Oberschenkelknochens, der sogar aus der Pfanne herausrutschen kann. Für die sonografische Beurteilung einer Säuglingshüfte existieren klare Vorgaben: Anhand verschiedener Checklisten können Ärzte den Verknöcherungszustand und damit den Grad der Dysplasie exakt bestimmen und sofort eine Behandlung einleiten. „Wird dieses Verfahren nicht oder falsch angewendet, kann dies für den Patienten schwerwiegende Folgen haben“, sagt DEGUM-Seminarleiter Professor Dr. med. Peter Haber, Leiter der pädiatrischen Sonografie der Universitätskinderklinik Tübingen und Vertreter der DEGUM-Sektion Pädiatrie.

Unbehandelt führt die Fehlstellung der Hüftgelenksknochen zu Schmerzen, einem zunehmend hinkenden Gangbild und als Spätfolge zu einer Hüftgelenksarthrose. Wird die Erkrankung in den ersten Lebenswochen richtig diagnostiziert, kann sie mittels spezieller Wickeltechniken, Beugebandagen oder einem Beuge-Spreizgips behandelt werden. „Nur in seltenen Fällen ist heute noch eine Operation notwendig“, erläutert Haber.

Auch nach bestandener „Initialprüfung“ müssen Ärzte, die Säuglingshüften untersuchen, regelmäßig die Qualität ihrer Diagnostik nachweisen: Die Qualitätsvereinbarungen der KBV sehen eine Stichprobenprüfung zwei Jahre nach der Zulassung und anschließend im Fünfjahresabstand vor. Bei schweren Fehlern dürfen die Untersucher bis auf weiteres keine Hüftsonografien bei Säuglingen mehr durchführen. „Um die Sonografieleistungen wieder abrechnen zu können, müssen die betreffenden Ärzte spätestens innerhalb eines Jahres die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs zur Sonografie der Säuglingshüfte nachweisen“, erklärt Dr. med. Hans Dieter Matthiessen aus Dortmund. Wie sein kinderärztlicher Kollege Peter Haber leitet der Experte als DEGUM-Seminarleiter zertifizierte Kurse zur Sonografie der Säuglingshüfte.

Viele Geburtskliniken bieten eine Ultraschalluntersuchung in den ersten Lebenstagen an. „Dieser frühe Untersuchungstermin ist deshalb so wichtig, weil die Verknöcherungsgeschwindigkeit in den ersten sechs Lebenswochen sehr hoch ist und sich langsam bis zum vierten Lebensmonat vermindert“, erklärt Kinderorthopäde Matthiessen. „Je früher mit der biomechanische Behandlung begonnen werden kann, desto besser. Heute ist es durchaus möglich, eine dezentrierte Hüfte bis zum dritten Lebensmonat in eine altersentsprechend gut entwickelte Hüfte zu überführen“, so der Experte.

Die DEGUM setzt sich für qualifizierte medizinische Ultraschalluntersuchungen ein. Auch an den Verhandlungen zu den neuen Qualitätsregelungen waren Experten der DEGUM aktiv beteiligt.

Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)
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