Beleuchtung: Arbeitsstätten ins rechte Licht rücken

Ist es zu hell, drohen Unsicherheiten durch Blendung. Zwar enthält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die grundlegenden Anforderungen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dabei formuliert sie jedoch flexible Grundvorschriften als Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen in Form von unbestimmten Rechtsbegriffen.

Als Hilfe für die Praxis stellte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt Informationen zum Stand der Regelsetzung in einem Forschungsprojekt zusammen. Die Ergebnisse wurden als Bericht FP 1988 „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Stand der Regelsetzung“ veröffentlicht.

Die Einflussfaktoren seitens der Beleuchtung auf den Menschen sind sehr vielfältig. So trägt eine gute Beleuchtung auch dazu bei, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. In Unfallberichten tauchen Faktoren wie mangelhafte Beleuchtung oder Blendung immer wieder auf. Hier gibt es jedoch bislang keine systematische Erfassung des Zusammenhangs zwischen Unfallhergang und Beleuchtung.

Angesicht der Vielzahl von Normen und Regeln zur Beleuchtung stellt der Bericht den gegenwärtigen Stand gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen sowie der Normung auf dem Gebiet der Beleuchtung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten systematisch zusammen. Dazu stellt er die Anforderungen dar, die sich aus dem Arbeitsstättenrecht (ArbStättV sowie Arbeitsstätten-Richtlinien), den Regelungen der Unfallversicherungsträger (BGR, BGI) sowie den nationalen Normen für die Beleuchtung mit Tageslicht, die künstliche Beleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung ergeben. Zudem geht die Studie auf angrenzende Rechtsbereiche, zum Beispiel das Bauordnungsrecht, sowie auf zusätzliche Informationsquellen für die Praxis ein. Gegenwärtig wird vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) eine Arbeitsstättenregel zur Beleuchtung erarbeitet.

Darüber hinaus führt der Bericht die Anforderungen an die wichtigsten Gütemerkmale der Beleuchtung, wie beispielsweise Beleuchtungsstärke, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung auf. Dabei zeigt sich, dass einfache praxisnahe Beurteilungsmöglichkeiten für diese Gütemerkmale kaum vorhanden sind. Hier wäre es sinnvoll, einfache Mess- und Bewertungsmöglichkeiten für die Gütemerkmale der Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Zudem sollten einfache Beurteilungskriterien entwickelt werden, die Untersuchungen zum Unfallgeschehen aufgrund unzureichender Beleuchtung ermöglichen.

Bericht FP 1988 der BAuA „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Stand der Regelsetzung“; B. Görner, 47 Seiten.

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