Ausschreibungsrunde zum Deutschen Zukunftspreis 2015 / Einreichungsfrist bis 31. Januar 2015

Für die vorschlagberechtigten Institutionen und die Jury geht es aber direkt in das Auswahlverfahren 2015.

Der Deutsche Zukunftspreis, der Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation, ist kein Bewerberpreis, er basiert auf einem kompetitiven Nominierungsverfahren: Vorschlagberechtigt sind die führenden deutschen Institutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft, deren Präsidenten oder Vorsitzende dem Bundespräsidenten bis zu drei Projekte benennen können.

Deren wissenschaftliche Relevanz und formale Übereinstimmung mit den Statuten des Preises wird zunächst bei diesen Institutionen überprüft. In mehreren Sitzungen filtert dann die Jury die Einreichungen und entscheidet sich für drei bis vier Innovationen, die in die Endrunde gelangen. Und im Dezember 2015 heißt es dann wieder: Der Deutsche Zukunftspreis 2015 geht an…

Es ist aber jedem Forscher- und Entwicklerteam unbenommen, eine der vorschlagberechtigten Institutionen auf Innovationen und Projekte aufmerksam zu machen; Ansprechpartner und Kontakte sind im Internet hinterlegt.

Aber – nur bis zum 31.Januar 2015 haben diese Ansprechpartner aus derzeit 18 der wichtigsten Institution aus Wissenschaft und Wirtschaft noch Gelegenheit, der Jury des Deutschen Zukunftspreises die Projekte und Kandidaten für die Preisvergabe 2015 vorzuschlagen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Teams auch durch die Geschäftsstelle Deutscher Zukunftspreis, Ansprechpartnerin ist Frau Daniela Mägdefessel, Mail: daniela.maegdefessel@stifterverband.de,
Tel.:(0201) 84 01-134.

Pressekontakt:
Dr. Christiane A. Pudenz
Büro Deutscher Zukunftspreis
Cuvilliésstraße 14
81679 München
Tel. 089-30703444
info@deutscher-zukunftspreis.de
www.deutscher-zukunftspreis.de

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