Augenoptiker: Besser bei Gefahrstoffen durchblicken

Für die etwa 50.000 Beschäftigten der Branche gehören das Schleifen, Bohren und Polieren von Brillengläsern, die Reparatur von Brillenfassungen sowie das Reinigen von Gläsern und Schleifscheiben zum Berufsalltag. Dabei können Gefährdungen durch Stäube und Lösemitteldämpfe auftreten.

Zwei Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) helfen Augenoptikern, den Durchblick bei Gefahrstoffen zu behalten.

Mit dem Schutzleitfaden S001 „Augenoptiker“ lassen sich Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Betrieb schnell und systematisch erfassen.

In Form einer Checkliste fragt der Schutzleitfaden systematisch alle wichtigen Aspekte ab. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Optiker davon ausgehen, dass er die Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung einhält. Konkrete Vorgaben enthalten die Verfahrens- und Stoffspezifischen Kriterien (VSK) „Augenoptikerhandwerk“ nach der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 420) des Ausschusses für Gefahrstoffe, die ebenfalls von der BAuA veröffentlicht wurden. Darüber hinaus lässt sich der Schutzleitfaden Augenoptiker für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe einsetzen.

Der Schutzleitfaden Augenoptiker und die VSK „Augenoptikerhandwerk“ können kostenlos von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Stichwort „Augenoptiker“ in die Suchfunktion eingeben.

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