Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Gemäß der Definition der Europäischen Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der Personen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen müssen.

Während in Mecklenburg-Vorpommern knapp ein Viertel (24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel (21,5%) der Bevölkerung weniger als 60% des mittleren Einkommens in Deutschland zur Verfügung hat, trifft dies in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf rund ein Zehntel zu.

Dies geht aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2007 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ erstmals durchgeführt wurden.

Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr
2007 in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere zwischen Ost und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet waren, lag die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9% deutlich niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu allen Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe der ab 65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf als im Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den männlichen Personen (12,2%), waren im Osten keine geschlechtsspezifischen Differenzen festzustellen (für Frauen und Männer jeweils 19,5%).

Besonders von Armut bedroht sind erwerbslose Personen sowie Alleinerziehende und deren Kinder. Auch hier sind im Ländervergleich jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen: Während die Armutsgefährdungsquote der Erwerbslosen in Baden-Württemberg mit 40,3% im Jahr 2007 den niedrigsten Wert aufwies, waren in Sachsen-Anhalt zwei Drittel aller Erwerbslosen (66,0%) armutsgefährdet. Bei den Personen in Alleinerziehenden-Haushalten waren die niedrigsten Quoten in den Stadtstaaten Berlin (28,6%) und Hamburg (29,6%) festzustellen; die höchste Quote wies auch hier Sachsen-Anhalt mit 53,7% auf.

Grundlage der Berechnungen der oben genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet (Bundesmedian) errechnet. Den so ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.

Eine ergänzende Perspektive ergibt sich, wenn für die Berechnung nicht der Bundesmedian, sondern die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen zugrunde gelegt werden. Diese werden dann anhand des mittleren Einkommens des jeweiligen Bundeslandes (Landesmedian) errechnet. Aus dieser Perspektive fallen die Unterschiede zwischen den Armutsgefährdungsquoten in den Bundesländern deutlich geringer aus. Bei den aus dieser „regionalen Perspektive“ ermittelten Armutsgefährdungsquoten wiesen im Jahr 2007 Hamburg (16,8%) und Bremen (15,2%) die höchsten, Thüringen (12,9%) und Baden-Württemberg (13,0%) die niedrigsten Werte auf.

Methodische Hinweise: Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten Indikatoren zur Einkommensarmut und -verteilung für Bund und Länder wurden auf der Grundlage des Mikrozensus berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.

Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden.

Diese und weitere umfangreiche Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, detaillierte methodische Erläuterungen zu den für die Sozialberichterstattung relevanten Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und weiteren Informationsquellen finden Sie im Internet-Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dieses neue Informationsangebot, das im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ nunmehr regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden soll, steht im Statistik-Portal unter folgendem Link zur Verfügung:

www.amtliche-sozialberichterstattung.de

Eine Übersicht über die Armutsgefährdungsquoten im Jahr 2007 auf Länderebene – sowohl auf Basis des Bundes- als auch auf Basis des jeweiligen Landesmedians – bietet die nachstehende Tabelle.

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Bettina Mertel,
Telefon: (0611) 75-8705,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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Bettina Mertel Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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