Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro erneut zurückgegangen

Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung*, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.

Das WSI-Tarifarchiv untersuchte rund 4.750 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im Dezember 2013 sahen 10 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im Dezember 2012 lag dieser Anteil noch bei 11 Prozent, im September 2011 bei 13 Prozent, im März 2010 bei 16 Prozent (siehe Grafik 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten).

„Diese positive Entwicklung zeigt, dass die Gewerkschaften die Situation im Niedriglohnsektor aus eigener Kraft deutlich verbessert haben“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck. „Dabei hat sicherlich geholfen, dass der von den Gewerkschaften seit langem geforderte und nun endlich beschlossene allgemeine gesetzliche Mindestlohn den Druck auf die Arbeitgeberverbände erhöht hat“, so der Tarifexperte. Diese positive Wirkung werde sich in nächster Zeit fortsetzen, schätzt der Wissenschaftler. „Die Aussicht auf den Mindestlohn macht es für Arbeitgeber unattraktiv, gegenüber Beschäftigten Dumpinglöhne durchzusetzen, indem sie sich Tarifverhandlungen einfach entziehen“, erklärt Bispinck. Auf diese Weise stärke die Lohnuntergrenze schon vor ihrer Einführung das Tarifsystem. „Wir haben in letzter Zeit bemerkenswerte Tarifabschlüsse in Branchen gesehen, in denen es über Jahre so gut wie keine Fortschritte gegeben hat, manchmal fehlten sogar Arbeitgeberverbände, mit denen Gewerkschaften überhaupt hätten verhandeln können.“ Die Vereinbarungen über Branchenmindestlöhne im Friseurgewerbe und in der Fleischindustrie seien Beispiele dafür.

Die WSI-Untersuchung zeigt: Die große Mehrheit, knapp 90 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Insgesamt 79 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in wichtigen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 12 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 Euro und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb der Niedriglohnschwelle.

In 10 Prozent der untersuchten Vergütungsgruppen ist das laut WSI-Analyse anders. Wie viele Beschäftigte in Tarifgruppen unter 8,50 Euro fallen, lässt sich nicht sagen, weil es generell keine übergreifenden Daten dazu gibt, wie viele Beschäftigte von ihren Unternehmen wie eingruppiert werden. Wahrscheinlich ist, dass etliche der Tarifgruppen im Niedriglohnbereich nur für recht wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten. Aber in einigen Wirtschaftszweigen sind tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet. Dazu zählen verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbranchen, in denen es oft viele kleine Betriebe und relativ wenig organisierte Beschäftigte gibt.

Die genauere Analyse der tariflichen Niedriglohngruppen ergibt folgendes Bild:

Niedrige Tarifgruppen unter 8,50 Euro bestehen in 23 Branchen, zumeist begrenzt auf einzelne regionale Tarifgebiete. Besonders betroffen sind acht Branchen: Landwirtschaft (insbesondere die Saisonarbeit), Floristik, Erwerbsgartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe, Friseurhandwerk, Bewachungsgewerbe, Gebäudereinigerhandwerk, Fleischerhandwerk. In diesen Branchen liegen zwischen 20 und 100 Prozent der Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro.

– Niedrige Tarifvergütungen finden sich häufig in älteren Tarifverträgen, die die Gewerkschaften seit einer Reihe von Jahren nicht durch neue, bessere ersetzen konnten.

– Die niedrigen Vergütungsgruppen sind auch ein Ost/West-Problem: Mehrheitlich gelten Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50 Euro in ostdeutschen Tarifbereichen. Dort beträgt ihr Anteil 27 Prozent, in Westdeutschland sind es dagegen nur 6 Prozent.

– In einer Reihe von Tarifbereichen konnte der Anteil der Vergütungsgruppen unter 8,50 Euro deutlich gesenkt werden. Dazu zählen u. a. die Bereiche: Hotel- und Gaststättengewerbe, Fleischerhandwerk, Erwerbsgartenbau, Bewachungsgewerbe und Gebäudereinigerhandwerk (siehe Grafik 2)

In einigen Niedriglohnbereichen sind weitere Verbesserungen bereits vereinbart:

– Im Friseurgewerbe steigt der allgemeinverbindliche Mindestlohn von zurzeit 7,50/6,50 Euro (West/Ost) bis August 2015 auf einheitliche 8,50 Euro.

– In der Leih-/Zeitarbeit wird der aktuelle Mindestlohn von 8,50/7,86 Euro (West/Ost) bis Juni 2016 in zwei Stufen auf 9,00/8,50 Euro angehoben.

– In der Fleischindustrie sieht der im Januar erstmals vereinbarte Mindestlohntarifvertrag einen Betrag von einheitlich 7,75 Euro ab Juli 2014 vor. Er wird dann in drei Stufen auf 8,00 Euro (Dezember 2014), 8,60 Euro (Oktober 2015) und schließlich auf 8,75 Euro (Dezember 2016) angehoben.

– In der Landwirtschaft sollen die in einigen Regionen noch bestehenden Tarifverträge für Saisonarbeitskräfte künftig entfallen, stattdessen erfolgt eine Eingruppierung in die regulären Tarifverträge. Bis Dezember 2017 sollen die untersten Stundenlöhne schrittweise auf 8,50 Euro je Stunde ab Dezember 2017 angehoben werden.

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-7778-232
Fax: 0211-7778-250
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
Fax: 0211-77784-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Weitere Informationen:
http://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_77_2014.pdf
– *R. Bispinck/WSI-Tarifarchiv, Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2013. Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen, in: Elemente qualitativer Tarifpolitik, Nr. 77, Düsseldorf, Januar 2014
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2014_02_06.pdf
– Die PM mit Grafiken (pdf)

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Rainer Jung idw

Weitere Informationen:

http://www.boeckler.de

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