Verschwendete Kompetenz: Qualifikation bei Migranten

Auf dem Arbeitsmarkt haben sie mangels gültiger Zeugnisse kaum Aussichten, in der Arbeitsvermittlung werden sie als „ungelernt“ eingestuft. Ein großer Teil ist deshalb auf Sozialleistungen angewiesen, die bei besserer Arbeitsmarktintegration vermieden oder verringert werden könnten.

Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen zur Erwerbsintegration von Arbeitslosen ausländischer Herkunft. „Jeder Zuwanderer sollte einen Anspruch erhalten, dass im Ausland erworbene Qualifikationen in einem transparenten und einheitlichen Anerkennungsverfahren geprüft werden“, fordern die Arbeitsmarktforscher. Für die Studie haben Dr. Martin Brussig, Vera Dittmar und Prof. Dr. Matthias Knuth die Ergebnisse einer Befragung unter mehr als 11. 000 Arbeitslosengeld II – Empfängern ausgewertet, von denen über ein Viertel einen Migrationshintergrund hatte.

Die Ergebnisse zeigen, dass mehr als jeder vierte Bezieher ausländischer Herkunft in seiner Heimat einen Berufs oder Hochschulabschluss erworben hat, der in Deutschland nicht anerkannt wird. Betroffen sind insbesondere Migranten aus mittel- und osteuropäischen Ländern einschließlich der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie Aussiedler. Ihre Beschäftigungschancen sind bei einem ausländischen Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt ist, vergleichbar mit denen eines Bewerbers ohne Abschluss. Dagegen verdoppeln sich die Beschäftigungschancen, so die Autoren der Studie, wenn der ausländische Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wurde.

Die Vermittlungsfachkräfte können den Arbeitssuchenden ausländischer Herkunft praktisch keine Unterstützung im Anerkennungsverfahren anbieten – das ergaben die Expertengespräche mit Leitungs- und Fachkräften. Die IAQ-Wissenschaftler raten deshalb, dass eine ungeklärte Anerkennungssituation in einem hierauf spezialisierten Fallmanagement bearbeitet wird.

Bislang ist das Fallmanagement nur für Kunden mit mehrfachen Hemmnissen wie fehlender Qualifikation, langer Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher Einschränkungen vorgesehen. Eine fehlende Anerkennung erworbener Qualifikationsabschlüsse stellt zwar eine Hürde bei der Erwerbsintegration dar, ist aber nicht im Katalog der Vermittlungshemmnisse enthalten. Ebenso sollten die Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildungsförderung ausgeschöpft werden, damit erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren in Deutschland nicht anerkannten Abschluss nachholen können.

Es sei nicht zu erwarten, dass die bloße Anerkennung der Qualifikationsabschlüsse von Zuwanderern ein Allheilmittel für ihre Beschäftigungsprobleme ist, meinen die IAQ-Wissenschaftler. „Doch die formale Anerkennung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen schafft eine wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt!“

Weitere Informationen: www.iaq.uni-due.de/iaq-report/,

Dr. Martin Brussig, Tel. 0203/379-3931, martin.brussig@uni-due.de; Vera Dittmar, Tel. 0203/379-2499, vera.dittmar@uni-due.de; Prof. Dr. Matthias Knuth, Tel. 0203/379-1821, matthias.knuth@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel.: 0170-8761608, E-Mail: presse-iaq@uni-due.de

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Beate Kostka idw

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