UDE-Arbeitsmarktforscher zum Mindestlohn: Niedriglohn steigt, Risiken bleiben niedrig

Jobverluste sind hingegen kaum zu befürchten, da das neue Gesetz die Einführung in europaweit moderater Höhe und mit komfortablen Übergangsfristen für die heimische Wirtschaft vorsieht.

Zu viele Ausnahmen würden allerdings die Effektivität schwächen. Das sind die Kern- und Kritikpunkte im aktuellen „IAQ-Standpunkt“ des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes bei der Anhörung im Bundestag am 30. Juni 2014.

Wie IAQ-Direktor Prof. Dr. Gerhard Bosch in seiner Stellungnahme ausführt, zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den wettbewerbsstarken Innovationsführern und könnte den Mindestlohn deshalb gut verkraften. Mit der geplanten Lohnuntergrenze von 8,50 € rangiere Deutschland allerdings nur im europäischen Mittelfeld und hinke weit hinter vielen europäischen Nachbarn her.

Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland bedeutet laut Bosch angesichts der starken Erosion des deutschen Lohnsystems „eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit“. Im unteren Bereich müsste die Bezahlung zum Teil prozentual stark steigen, da die Geringverdiener in Deutschland jahrelang von den üblichen Lohnsteigerungen abgekoppelt waren.

Länder mit einer hohen Innovationsdynamik – Deutschland zählt laut EU zur Spitzengruppe – verkraften höhere Mindestlöhne. Im Unterschied zu den USA sind die Geringverdiener in Deutschland gut qualifiziert. Drei Viertel von ihnen haben eine berufliche Ausbildung und werden gegenwärtig unterhalb ihrer Produktivität bezahlt.

Bei dem kommenden Mindestlohn ist eine lange Übergangsfrist vorgesehen. Sie gibt deutschen Unternehmen mehr als ein Jahr Zeit, um sich auf die neue Lohnuntergrenze einzustellen.

Die Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass ein Mindestlohn bei den Unternehmen akzeptiert wird, wenn sie sicher sein können, dass er auch von den Konkurrenten bezahlt wird. Daher sind wirkungsvolle Kontrollen notwendig wie auch abschreckende Strafen, wenn er nicht eingehalten wird. Zusätzliche Ausnahmen sind laut Bosch abzulehnen, da sie es erleichtern, den Mindestlohn zu umgehen.

Weitere Informationen: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-standpunkte/index.php
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Tel. 0203-379-1827, gerhard.bosch@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0170/8761608, presse-iaq@uni-due.de

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