Neues Portal zur Gefährdungsbeurteilung eröffnet

Unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort ihr neues Onlineportal zur Gefährdungsbeurteilung an. Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, zu der sie das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.

Darüber hinaus schafft die Gefährdungsbeurteilung Grundlagen für einen systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Risiken und Gefährdungen bei der Arbeit können in unterschiedlichen Branchen und Betriebsgrößen schwanken. Hier benötigen Betriebe Handlungshilfen, die ihren Anforderungen gerecht werden.

Das neue Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de der BAuA schafft Abhilfe. Dazu macht es nicht nur den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparenter, sondern erleichtert auch den Zugang zu relevanten Handlungshilfen.

Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken. In der Rubrik Basiswissen erhalten Nutzer grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Sie erfahren, was den Prozess der Gefährdungsbeurteilung kennzeichnet, warum man sie machen sollte und wie man sie ganz konkret durchführt.

Den Schwerpunkt der Rubrik Handlungshilfen bildet eine Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen erleichtert. Neben der Freitextsuche lässt sich die Suchanfrage über erweiterte Suchkriterien, wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart eingrenzen.

Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen. Die fortlaufend aktualisierten Inhalte in dieser Rubrik beruhen auf dem „Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb“ der BAuA.

Schließlich rundet die Rubrik Service das Angebot ab. Hier finden sich Hinweise und Tipps zur Nutzung des Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche Literaturzusammenstellung.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Deshalb können Nutzer davon ausgehen, dass die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen den Qualitätsgrundsätzen der Träger der GDA (Bund, Länder, Unfallversicherungsträger) entsprechen.

Mit dem Portal beteiligt sich die BAuA aktiv an der europaweiten Informationskampagne 2008-2009 „Gesunde Arbeitsplätze“ der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Diese Kampagne zielt darauf ab, arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten durch verbesserte Gefährdungsbeurteilungen zu verringern. Hierzu erklärt Jukka Takala, Direktor der EU-OSHA: „Wir begrüßen diese exzellente Initiative der BAuA, eine zentrale Plattform zur Gefährdungsbeurteilung bereitzustellen. Dieses Portal gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern notwendige Instrumente zur sektor- oder risikospezifischen Gefährdungsbeurteilung an die Hand und zeigt Maßnahmen zur Steigerung von Sicherheit, Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz auf.“

Das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden.

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Jörg Feldmann idw

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