KfW und EIF weiten Zusammenarbeit für Gründer aus

Die KfW Bankengruppe und der EIF setzen ihre erfolgreiche Kooperation im Bereich der Gründungsfinanzierung fort. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 EUR.

Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, die das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzen. Dank einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Garantierahmens des EIF können mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer mit einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. EUR finanziert werden. 

Deutschland braucht mutige Menschen, die sich selbständig machen.

Bei der Suche nach einer Finanzierung stoßen Gründer aber häufig auf Schwierigkeiten. Gründungsfinanzierung bedeutet für die Hausbanken ein hohes Risiko bei häufig kleinteiligem Geschäft. Mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ hat die KfW ein passgenaues Förderangebot, das den Hausbanken die Entscheidung zur Kreditvergabe erheblich erleichtert“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Laut KfW-Gründungsmonitor, der repräsentativen Bevölkerungsbefragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland, brauchen 93% der Gründer mit externem Finanzmittelbedarf 100.000 EUR oder weniger.

„Wir freuen uns auf die Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der KfW. Dank der heute geschlossenen Vereinbarung unter dem Dach des CIP-Programms können KMU nunmehr seit Kooperationsbeginn von insgesamt bis zu 1,69 Mrd. EUR an Darlehen profitieren. Dies ist gerade in der aktuellen Wirtschaftslage wichtig, um Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu fördern“, erläutert Richard Pelly, Geschäftsführender Direktor des EIF.

Der EIF unterstützt das ERP-Gründerkredit – StartGeld im Rahmen des CIP der Europäischen Union bereits seit Programmbeginn 2008. Seitdem haben über 37.000 Gründer von der Förderung im ERP-Gründerkredit – StartGeld profitiert, allein im vergangenen Jahr über 6.200 Gründer, die durchschnittliche zugesagte Kredithöhe betrug in diesem Zeitraum rund 50.000 EUR. 

Die KfW ist im Rahmen des EU-Programms der größte Garantienehmer und bietet ein Beispiel dafür, wie sich nationale und europäische Fördermittel sinnvoll ergänzen können, um das gemeinsame Ziel der verbesserten Gründungsfinanzierung zu erreichen.

Das Angebot im ERP-Gründerkredit – StartGeld im Überblick: 

ERP-Gründerkredit StartGeld: Es wird klassisches Fremdkapital  für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt. Auch Gründungen im Nebenerwerb können finanziert werden, wenn das mittelfristige Ziel der Haupterwerb ist. Der Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 EUR. Mit der beantragten Summe können Investitionen vollständig und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden. Die KfW übernimmt hierbei 80 %  der Kreditrisiken der Hausbank. 

Service: Interessierte können sich beim Infocenter der KfW

Bankengruppe: Telefonnummer 01801-241124 oder auf www.kfw.de/gruenden beraten lassen.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 – 9, 60325 Frankfurt Kommunikation (KOM), Dr. Charis Pöthig, Tel. +49 (0)69 7431 4683, Fax: +49 (0)69 7431 3266,

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