KfW begibt fünfjährige Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Post AG

„Die KfW nutzt die derzeit günstigen Marktverhältnisse für Wandel- und Umtauschanleihen zur Refinanzierung“, erklärt Dr. GüntherBräunig, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe, und fügt hinzu: „Wir wollen ähnlich wie im letzten Jahr dem Kapitalmarkt ein klares Signal senden, dass sich sowohl der Bund als auch die KfW weiterhin der Fortführung des Privatisierungsprozesses der Deutschen Post AG verpflichtet fühlen.“

Die Umtauschanleihe hat eine Laufzeit von 5 Jahren, ist nach dem dritten Zinszahlungstag nach 3 Jahren vorbehaltlich eines Kündigungsschwellenwertes (hurdle rate) von 130 % kündbar und bei Fälligkeit zu 100 % des Nennbetrags rückzahlbar. Die Umtauschanleihe wird mit einem Kupon von 1,5 % bis 2,25 % und einer Umtauschprämie von 30 % bis 35 % vermarktet. Die genaue Höhe von Kupon und Umtauschprämie werden bei Kursfestlegung festgesetzt.

Die mit der Umtauschanleihe aufgenommenen Mittel sind Teil des von der KfW für 2009 angekündigten Refinanzierungsvolumens, das ca. EUR 75 Mrd. betragen wird.

Die KfW hält Anteile von 30,5 % an der Deutschen Post AG (ca. 368,3 Millionen Aktien insgesamt). Die der Umtauschanleihe zugrunde liegende endgültige Anzahl Umtauschaktien wird bei Kursfestlegung ermittelt. Der Referenzkurswert der Deutschen Post AG wird anhand des volumengewichteten Durchschnittskurses („VWAP“) des Aktienkurses der Deutschen Post AG während des Bookbuilding-Verfahrens bis Kursfestlegung festgelegt.

Die KfW hat einer Stillhalteperiode (lock up) von 180 Tagen für ihre verbleibende Beteiligung an der Deutschen Post AG zugestimmt.

Die Umtauschanleihe wird gemäß Regulation S ausschließlich bei institutionellen Investoren außerhalb der USA platziert. Die Aufnahme der Notierung der Umtauschanleihe im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt. Bei der Emission treten BNP Paribas und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners und Joint Lead Managers auf.

THIS ANNOUNCEMENT IS NOT AN OFFER OF SECURITIES FOR SALE IN THE UNITED STATES. This announcement is not for distribution, directly or indirectly, in or into the United States or to any US person (as defined in Regulation S under the US Securities Act of 1933, as amended). Neither the Exchangeable Bonds nor the Exchange Shares have been or will be registered under the US Securities Act. The Exchangeable Bonds and Exchange Shares may not be offered or sold in the United States absent registration or an exemption from registration under the US Securities Act. The Exchangeable Bonds and Exchange Shares may therefore not be offered, sold or delivered within the United States.

In the United Kingdom, this announcement is being distributed only to, and is directed only at, qualified investors within the meaning of Art. 2(1)(e) of the Prospectus Directive („Qualified Investors“) (i) who have professional experience in matters relating to investments falling within Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, as amended (the „Order“) and Qualified Investors falling within Article 49(2)(a) to (d) of the Order, and (ii) to whom it may otherwise lawfully be communicated (all such persons together being referred to as „relevant persons“). This document must not be acted on or relied on

(i) in the United Kingdom, by persons who are not relevant persons, and (ii) in any member state of the European Economic Area other than the United Kingdom, by persons who are not Qualified Investors.

BNP Paribas und die Morgan Stanley Bank AG handeln im Zusammenhang mit der Emission der Umtauschanleihe ausschließlich für die KfW und sind keinem Dritten gegenüber verpflichtet, den Schutz zu gewähren, den sie üblicherweise ihren jeweiligen Kunden gewähren oder hinsichtlich der angebotenen Emission beratend tätig zu werden.

Hinsichtlich jedes Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes, dessen nationales Recht die Verpflichtung der KfW zur Veröffentlichung eines Prospektes vor dem öffentlichen Angebot der Schuldverschreibungen vorsieht (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“), haben BNP Paribas und die Morgan Stanley Bank AG versichert, dass sie kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in dem Relevanten Mitgliedstaat gemacht haben und dies auch nicht machen werden, sofern nicht ein Prospekt gemäß den anwendbaren nationalen Gesetzen und Bestimmungen veröffentlicht wurde.

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