Hochschulen – Mehr Eigenständigkeit erforderlich

Denn Bildungspolitik ist Ländersache, und bislang hat nur Nordrhein-Westfalen seinen Hochschulen deutlich mehr Autonomie zugebilligt. Hinzu kommen zwei Universitäten in Hessen sowie sechs Stiftungshochschulen in Brandenburg und Niedersachsen, denen per Sonderregelungen zusätzliche Entscheidungsspielräume gewährt wurden.

Die Vorteile von mehr Eigenständigkeit liegen auf der Hand: Eine autonome Hochschule kann freier über Personal und die Auswahl der Studenten entscheiden, sie kann sich eine andere Rechtsform zulegen – beispielsweise in eine Stiftung oder GmbH umfirmieren -, sie kann die internen Entscheidungsabläufe verändern und selbst über ihr Budget bestimmen.

Vor allem Letzteres ist angesichts knapper öffentlicher Kassen erforderlich: Allein der hessische Hochschuletat wird im kommenden Jahr um 30 Millionen Euro gekürzt. Die Universitäten und Fachhochschulen sind also dringend auf alternative Geldquellen angewiesen. Besonders erfolgreich waren die Lehrbetriebe in der Vergangenheit beim Einwerben von Drittmitteln. Bundesweit nahmen die Hochschulen im Jahr 2008 fast 4,9 Milliarden Euro auf diese Weise ein.

Christiane Konegen-Grenier: Regulierung der Hochschulautonomie, IW-Positionen Nr. 47, Köln 2010, 54 Seiten, 11,80 Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter www.iwmedien.de

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