Deutsche Börse und NYSE Euronext bestätigen Einreichung eines Vorschlags für Abhilfemaßnahmen

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen sollen die verbliebenen Bedenken der Generaldirektion „Wettbewerb“ in den Bereichen Derivatehandel und Clearing adressieren, zugleich jedoch die überzeugende industrielle Logik der Transaktion wahren. Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen dienen dazu, die bestehende Überschneidung bei Derivaten auf europäische Einzelaktien zu beseitigen und den weiteren Wettbewerb im Bereich der europäischen Zins- und Aktienindex-Derivate sicherzustellen.

Für das Segment Derivate auf europäische Einzelaktien haben die Parteien vorgeschlagen, sich von den sich überschneidenden Teilen ihres jeweiligen Geschäfts zu trennen. NYSE Euronext würde ihr gesamtes europäisches Geschäft mit Derivaten auf Einzelaktien einschließlich Bclear abgeben – mit Ausnahme des Options-Geschäfts in ihren Heimatmärkten. Dort würde die Deutsche Börse ihre entsprechenden Aktivitäten abgeben. Mit diesen Abhilfemaßnahmen gehen die Fusionspartner auf die Bedenken der Generaldirektion „Wettbewerb“ im Bereich der Aktienderivate ein.

Bei den europäischen Zins- und Aktienindex-Derivaten bieten Deutsche Börse und NYSE Euronext an, Drittparteien einen Zugang zu Eurex Clearing für innovative Produkte im Derivatebereich zu gewähren und die Vorteile der Clearingdienstleistungen des fusionierten Unternehmens zu nutzen. Die Clearingservices würden auf einer fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Basis bereitgestellt werden und Cross-Margining beinhalten. Deutsche Börse und NYSE Euronext glauben nach wie vor, dass die Transaktion keinen nachteiligen Effekt auf den Wettbewerb haben wird, sondern diesen vielmehr fördern wird, indem ein reguliertes, stabiles und transparentes europäisches Gegengewicht zu den etablierten Marktzentren in Amerika und Asien geschaffen wird und die Nutzer des Marktplätze erhebliche Effizienzsteigerungen erhalten werden.

Gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung bewirkt die gestrige Einreichung automatisch eine Verlängerung der Prüfungsfrist durch die Generaldirektion „Wettbewerb“ um 15 Arbeitstage. Nach dem angepassten Zeitplan wird die Generaldirektion „Wettbewerb“ jetzt ihre Prüfung bis zum 23. Januar 2012 abschließen. Das Closing dürfte nach Ansicht der Parteien kurz danach erfolgen – Anfang des Jahres 2012. Die beiden Unternehmen freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, um die Transaktion zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Ansprechpartner für die Medien:

Deutsche Börse
Rüdiger Assion, +49.69.211.15004
Frank Herkenhoff, +49.69.211.13480
NYSE Euronext
Robert Rendine, +1.212.656.2180
Rich Adamonis, +1.212.656.2140
Caroline Nico, + 33 1 49 27 10 74
Zusätzliche Informationen und wo diese zu finden sind Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die neu gegründete Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. („Holding”) ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellt, der im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext am 7. Juli 2011 verwendet wurde und (2) einen Angebotsprospekt, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde. Die Frist für die Annahme des Tauschangebots endete am 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ), die weitere Annahmefrist endete am 1. August 2011, 24:00 Uhr (MESZ). Nach § 39c WpÜG konnten Aktionäre der Deutsche Börse, die das Tauschangebot bis dahin nicht angenommen hatten, das Tauschangebot noch bis zum 4. November 2011, 24:00 Uhr (MEZ), annehmen. Investoren und Inhaber von Wertpapieren wurden gebeten, das endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sind. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das endgültige Proxy Statement / der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten.

Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Sec. 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage, sowie die Änderung des Tauschangebots stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wurde das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig. Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und andere Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass diese Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder Deutsche Börse AG, oder andere Ausführungen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, enthalten können. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung, der tatsächlichen Unternehmensergebnisse, Finanzlage oder Liquiditätslage dar, und die Entwicklung des Industriezweigs, in dem Deutsche Börse AG und NYSE Euronext tätig sind, kann wesentlich von der Darstellung oder der Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage in diesem Dokument abweichen. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt dieses Dokuments. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen werden Holding, Deutsche Börse AG und NYSE Euronext zukunftsgerichtete Aussagen – sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund – weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.

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