In der Wissens- und Dienstleistungsökonomie nehmen die „lousy jobs“ ab – Experten streiten über den Nutzen von Mindestlöhnen

„Mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze, die in der Wissensökonomie geschaffen werden, erfordern gute Fachkenntnisse. Das sind die ‚lovely jobs’, deren Zahl weiter zunimmt“, prognostiziert Professor Anthony Giddens, bis 2003 Direktor der London School of Economis and Political Science http://www.lse.ac.uk und seit 2004 Mitglied des Britischen Oberhauses für die Labour Party.

Arbeitsplätze für Menschen mit geringen Qualifikationen (so genannte „lousy jobs“), nahmen dagegen in diesen Staaten zwischen 1995 und 2004 von 34 auf 25 Prozent ab. Der britische Sozialwissenschaftler hält daher die Einführung eines Mindestlohnes für geboten. Allerdings dürfe dieser nicht so hoch angesetzt werden, dass diese Jobs unmöglich werden, „weil wir sonst zugleich die guten Jobs einbüßen würden, die mit ihnen einhergehen“. „Wir müssen also zum einen versuchen, die Höhe des Mindestlohns so festzulegen, dass niemand trotz Erwerbsarbeit in Armut lebt (working poor). Und wir müssen zum anderen dafür sorgen, dass Menschen nicht für alle Zeit in diesen Tätigkeiten hängen bleiben“, sagt Giddens.

Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, widersprach dieser Sichtweise. „Mindestlöhne vernichten massenhaft Arbeitsplätze“, sagte der Mittelstandspräsident. Auf dem Arbeitsmarkt würde ein Mindestlohn verheerend wirken und den Niedriglohnsektor bedrohen. Außerdem sei die Lohnfindung Sache der Tarifparteien. Daher verwundert es Ohoven, dass die Gewerkschaften für einen Mindestlohn stimmten, denn damit gäben sie ein Stück der eigenen Zuständigkeit an die Politik ab. Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums http://www.bmwi.de würde ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro zunächst einmal deutlich mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze kosten.

Besonders betroffen davon wären Frauen, die 70 Prozent der Bezieher von Niedriglöhnen ausmachen und bei denen dieses Einkommen in den meisten Fällen ein kleiner – aber wichtiger – Beitrag zum Familieneinkommen insgesamt darstelle. Überdies, so Ohoven, wäre ein staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie nach Ansicht maßgeblicher Juristen verfassungsrechtlich überaus bedenklich.

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