Mit dem Steuerbonus Geld sparen

Begünstigte Handwerksleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hierzu zählen neben den Arbeiten rund um den Wohnbereich (Malerarbeiten, Arbeiten am Dach) auch Reparaturleistungen von Haushaltsgegenständen wie z. B. Waschmaschinen, Geschirrspülern oder auch Fernsehern. Die Höhe des Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Handwerkskosten. Diese dürfen den Betrag von 3000 Euro nicht überschreiten, sodass die Ersparnis maximal 600 Euro ausmacht.

Für Leistungen, die nicht unmittelbar in das genannte Tätigkeitsfeld fallen, aber dennoch im eigenen Haushalt erbracht werden (Fenster putzen), kann der Steuerbonus für „allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch die Tätigkeiten einer Tagesmutter oder die Begleitung von Kindern, kranken oder pflegebedürftigen Personen bei Einkäufen und Arztbesuchen, wenn sie zu den Nebenpflichten der Haushaltshilfe, des Pflegenden oder Betreuenden im Haushalt gehören. Im Bereich der Pflege und Betreuung ist sogar ein Steuerbonus von 20 Prozent bis zu 1.200 Euro möglich.

Alle haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen müssen in einem inländischen Haushalt erbracht werden oder in engem Zusammenhang mit ihm stehen.

Egal ob im handwerklichen Bereich oder in anderen haushaltsnahen Bereichen, der Bonus wird im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht und rückwirkend mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Wichtig zu wissen: Die Steuerersparnis betrifft nur die reine Arbeitsleistung, nicht jedoch die Materialaufwendungen. Sie muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

Gute Aussichten für das Handwerk

Das Handwerk entwickelt sich weiterhin gut. Dies vermeldet der neueste Konjunkturbericht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH).

Die gute Auftragslage ist nicht zuletzt dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zu verdanken. Seit dem 1. Januar 2006 können handwerkliche Dienstleistungen im eigenen Haushalt von der Steuer abgesetzt werden. Die positiven Effekte der Neuregelung nutzen dabei nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Handwerk selbst.

Laut einer Online-Umfrage des ZDH spüren 38,4 Prozent der teilnehmenden Handwerksbetriebe aus dem Bau- und Ausbaubereich die positiven Impulse des Steuerbonus. Den Umfrageergebnissen zufolge hat die neue Regelung beachtliche Nachfrageeffekte ausgelöst. So geben von den bereits vom Steuerbonus profitierenden Betrieben 27,1 Prozent an, dass schätzungsweise 1–5 Prozent des Umsatzes aus 2006 auf den Steuerbonus zurückzuführen sind, weitere 31,0 Prozent gehen von 5–10 Prozent aus, 15,2 Prozent der Betriebe rechnen mit 10–15 Prozent und 11,6 Prozent veranschlagen den Anteil auf 15–20 Prozent. Fünf Prozent der Betriebe meinen sogar, dass der Steuerbonus für mehr als 20 Prozent des Umsatzes verantwortlich ist. Die an hundert Prozent fehlenden Betriebe können den Anteil am Gesamtumsatz nicht genau beziffern.

Die Neuregelung dient dabei nicht nur der Vermeidung von Schwarzarbeit, sie gibt auch gesamtwirtschaftliche Impulse. Um die positiven Effekte noch zu steigern, wird derzeit diskutiert, den jährlichen Steuerbonus auf Handwerksleistungen in Privathaushalten auf 25 Prozent von 4.000 Euro zu erhöhen. 84,0 Prozent der Umfrageteilnehmer würden dies begrüßen. Nur 5,6 Prozent halten den aktuellen Steuerbonus für ausreichend. Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos äußert sich positiv zu derartigen Plänen.

So sparen Sie bares Geld

Eine Beispielrechnung: Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2006 Arbeitskosten für Malerarbeiten in Höhe von 1.500 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

Arbeitskosten Maler 1.500 Euro

Wartungskosten 400 Euro

Reparaturkosten 200 Euro

Gesamt 2.100 Euro

Steuerbonus: 420 Euro

Geld sparen und die Umwelt schonen

Über eine energetische Sanierung des eigenen Hauses nachzudenken, lohnt sich besonders dann, wenn das Gebäude nicht mehr das jüngste ist. Drei Viertel aller Häuser und Wohnungen wurden vor 1984 gebaut. Die Energiekosten betrugen damals nur einen Bruchteil von heute.

Energiesparende Elemente wie Solaranlagen, alternative Heizsysteme, besondere Wärmedämmungen und gut isolierte Fenster spielten damals in der Bauplanung noch keine große Rolle. Heute hingegen setzt sich mehr und mehr ein Bewusstsein für Kostenkontrolle und Umweltschutz durch. Der Gesetzgeber unterstützt dementsprechende Maßnahmen zusätzlich mit einem Steuerbonus.

Erfolgt die energetische Gebäudesanierung in einem vermieteten Wohngebäude, so werden die Sanierungskosten (Arbeits- und Materialkosten) in unbegrenzter Höhe steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte berücksichtigt.

Aber auch bei Sanierungen im selbst genutzten Einfamilienhaus, der selbst genutzten Eigentumswohnung oder Mietwohnung werden handwerkliche Arbeitsleistungen in diesem Bereich bis zu einer Höhe von 3.000 Euro mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent unterstützt. Dies bringt eine Ersparnis von maximal 600 Euro im Jahr. Das gilt aber nur dann, wenn nicht gleichzeitig ein Kredit oder ein Zuschuss aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch genommen wurde.

Media Contact

Sebastian Henne FLASKAMP AG

Weitere Informationen:

http://www.bmwi.de

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