Deutsche Börse erkennt Grundsätze für Zugang und Interoperabilität des Verhaltenskodex für Aktienclearing und –settlement an

Die Grundsätze haben die europäischen Börsen, Clearingstellen und Zentralverwahrer in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie mit Kunden aus dem Bereich Trade- und Post-Trade erarbeitet. Die Zugangs- und Interoperabilitätsgrundsätze sind Kernstück des Verhaltenskodex, auf den sich Branchenvertreter aus ganz Europa einschließlich der Gruppe Deutsche Börse am 7. November 2006 geeinigt haben.

Die Grundsätze umfassen Definitionen, Prinzipien, Bedingungen und Szenarien für die Einrichtung von Verbindungen zwischen Anbietern von Marktinfrastruktur im Trade- und Post-Trade-Sektor. Dadurch soll die Schaffung von Zugang und Interoperabilität insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen gefördert und erleichtert werden, wovon die Kunden profitieren werden. Die Grundsätze beschreiben darüber hinaus einen Mediationsmechanismus der im Falle einer Nichteinigung der beteiligten Parteien zum Tragen kommt.

Die Erstellung der Grundsätze für Zugang und Interoperabilität markieren den Abschluss der zweiten Phase des Verhaltenskodex; Ende 2006 hatten die Beteiligten in der ersten Phase die Preistransparenz verbessert. Die nächste Phase des Kodex, die Ende 2007 eingeführt werden soll, beinhaltet die Entflechtung von Dienstleistungen und die getrennte Rechnungslegung für jedes Service-Segment. Die Deutsche Börse wird weiterhin gemeinsam mit der Branche, ihren Kunden und der Europäischen Kommission daran arbeiten, dieses Ziel zu erreichen.

Frank Gerstenschläger, Mitglied des Vorstands der Deutschen Börse, betonte die Unterstützung der Gruppe Deutsche Börse für die Grundsätze: „Die Gruppe Deutsche Börse steht vollumfänglich hinter dem Verhaltenskodex für Aktienclearing und -settlement. Der Kodex zeigt die Bereitschaft der Anbieter von Trade- und Post-Trade-Dienstleistungen, konstruktiv auf effiziente Bedingungen für grenzüberschreitenden Handel hinzuarbeiten.“ Die Deutsche Börse ist überzeugt, dass die Grundsätze zur Steigerung der Effizienz an europäischen Kassamärkten für Aktien beitragen werden.

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