Brüssel bestätigt Anstaltslast und Garantie des Bundes für KfW

Einigung zwischen BMF, KfW und EU-Kommission / KfW wird für Teile der Export- und Projektfinanzierung Tochterunternehmen gründen

Die KfW wird auch in Zukunft über Anstaltslast und Garantie des Bundes verfügen. Darauf einigten sich das Bundesfinanzministerium (BMF) und die EU-Kommission am Freitagabend in Brüssel. Die grundsätzliche Einigung zwischen EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, BMF-Staatssekretär Caio Koch-Weser und KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich beinhaltet zudem die Anerkennung der inländischen KfW-Fördertätigkeit in Bereichen wie Mittelstand, Wohnungswirtschaft, Umwelt- und Infrastrukturvorhaben sowie Entwicklungszusammenarbeit. Teile der Export- und Projektfinanzierung wird die KfW künftig in ein neu zu gründendes Tochterunternehmen ausgliedern.

„Damit haben wir nach nur knapp sechs Monaten konstruktiver Verhandlung ein Ergebnis erreicht, das die KfW in der ganzen Breite ihrer Aufgaben als Förderbank langfristig sichert“, sagte KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich. Durch den in der Einigung festgelegten Fortbestand der staatlichen Haftungsinstitute wird sich am Kapitalmarktauftritt der KfW nichts ändern; die hohe Qualität der KfW als international anerkannter Emittent bleibt bestehen. Die EU-Kommission hat hier die Position von Bund und KfW bestätigt: Als Ausgleich für die der KfW übertragenen Förderaufgaben wird die Bank auch künftig über Anstaltslast und Garantie des Bundes verfügen.

Die Fördertätigkeiten der KfW sind ebenfalls von der EU-Kommission umfassend anerkannt worden. Die Kommission fordert jedoch eine Präzisierung des Förderauftrags. Im KfW-Gesetz werden deshalb Präzisierungen mit dem Ziel größerer Transparenz vorgenommen. Die KfW wird die Gesetzesänderung zügig vorbereiten.

In der Export- und Projektfinanzierung wird die KfW auch weiterhin ihre Aufgaben als verlässlicher Partner der Exportwirtschaft erfüllen. Die Bank wird hierbei ihren bisherigen Förderansatz, auch als „Schlechtwetterbank“ der Wirtschaft zu agieren, beibehalten.

Die Vereinbarung mit der Kommission erfordert Modifikationen in diesem Geschäftsfeld: Teile der Export- und Projektfinanzierung wird die KfW künftig in ein Tochterunternehmen ausgliedern. Die Grundprinzipien für zukünftige Export- und Projektfinanzierungen der KfW sehen wie folgt aus:

  • Als Förderaufgaben anerkannt ist die Durchführung internationaler Förderprogramme, wie z. B. die zinsgestützten Programme CIRR (Commercial Interest Reference Rate ) und LASU (Large Aircraft Sector Understanding), gemäß dem OECD-Konsensus.
  • Anerkannt sind weiterhin Konsortialfinanzierungen außerhalb der EU, des EWR und der Beitrittsländer,
  • ebenso Alleinfinanzierungen der KfW in Ländern, in denen kein ausreichendes Finanzierungsangebot besteht.
  • Alle anderen Geschäfte der Export- und Projektfinanzierung können nur noch in einer separaten Einheit durchgeführt werden.
  • Die KfW kann sich auch an Projekten im Interesse der EU beteiligen, wie z. B. die transeuropäischen Netze.

Die KfW wird nun zügig Business-Modelle für die Schaffung einer selbständigen Tochter entwickeln und deren Gründung vorbereiten. Zur Umsetzung der Vereinbarung wurde eine Übergangszeit bis 31.12.2007 vereinbart.

Die neu zu gründende Markttochter der KfW wird nicht den Beschränkungen unterliegen wird, denen die Export- und Projektfinanzierung in der KfW bisher unterliegt. „Wir werden mit unserer Tochter auf einem ,level playing field’ agieren – mit allen Pflichten, aber auch mit allen Rechten“, sagte KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich. „Ich bin optimistisch, dass wir gut gerüstet sind.“

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Dr. Matthias Fritton ots

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