Unternehmensmitbestimmung – Weniger ist mehr

Denn 56 Prozent der großen Konzerne sagen auch, dass die derzeit gesetzlich vorgeschriebene Größe des Aufsichtsrats dessen Arbeit eher behindert. Das sind zwei zentrale Ergebnisse einer Befragung von insgesamt 146 Kapitalgesellschaften zu organisatorischen Themen der Mitbestimmung durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Sommer 2006.

Auf Kritik stößt zudem, dass in Unternehmen mit mehr als 8.000 Beschäftigten die Arbeitnehmervertreter in der Regel per Delegiertenwahl in den Aufsichtsrat geschickt werden. Um Kosten zu sparen, möchte jede zweite Kapitalgesellschaft, dass die Arbeitnehmer stattdessen direkt für ihre Repräsentanten votieren. Fast genauso viele Betriebe können sich vorstellen, dass die Mitarbeiter ihre Stimme auf elektronischem Weg abgeben, 42 Prozent versprechen sich von einer Briefwahl eine Kostenentlastung. Auch der Vorschlag, die Wahltermine für den Betriebsrat, den Sprecherausschuss und den Aufsichtsrat zusammenzulegen, findet bei deutlich über 40 Prozent der Unternehmen Anklang.

Oliver Stettes: Die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat – Ergebnisse einer Unternehmensbefragung, in: IW-Trends 1/2007

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