Bundeskabinett beschließt 22. BAföG-Änderungsgesetz

Der Grundstein für ein familienfreundlicheres und internationaleres BAföG ist gelegt: Am Dienstag hat das Kabinett in Berlin die BAföG-Novelle beschlossen.

Damit ist der Weg frei für strukturelle Verbesserungen, die zum Herbst dieses Jahres wirksam werden sollen. Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan betonte die neuen Akzentsetzungen: „Wir haben heute wichtige Weichenstellungen beschlossen, die das BAföG familienfreundlicher und internationaler machen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf Ausbildungen im Ausland und für ausländische Auszubildende, zum anderen mit Blick auf die besondere finanzielle Belastung von Studierenden mit Kindern.“

Der Regierungsentwurf des 22. BAföG-Änderungsgesetzes sieht die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages von 113 Euro im Monat vor: Dieser Zuschlag muss nicht zurückgezahlt werden und richtet sich an BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger, die eigene Kinder unter 10 Jahren haben. „Wir wollen uns damit stärker auf die besondere finanzielle Belastung von Auszubildenden mit Kindern konzentrieren“, betonte Schavan. Im Gegenzug wird mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren auf den so genannten „Kinderteilerlass“, verzichtet, der die familiären Zusatzlasten erst Jahre nach der Ausbildung während der Darlehensrückzahlungsphase berücksichtigte.

Ein weiterer Kernpunkt der Novelle ist, dass ausländische Auszubildende und Studierende schon dann nach dem BAföG förderungsberechtigt sind, wenn sie mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland leben. Es entfällt die bisherige Voraussetzung, dass Eltern zuvor durch mehrjährige Erwerbstätigkeit zum deutschen Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen beitragen mussten. „Dies ist ein ganz wesentlicher Schritt zur besseren Integration von bildungswilligen jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Wir müssen ihre Begabungspotenziale auch in diesem Bereich fördern, um sie in unser Bildungssystem einzubinden“, erklärte Schavan. „Es ist sinnvoller, Migrantenkinder mit Hilfe des BAföG zu qualifizieren, als sie von Sozialhilfeleistungen abhängig zu machen.“ Internationaler wird das BAföG aber auch mit Blick auf die Ausbildung: Innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz werden Ausbildungen künftig auch dann gefördert, wenn sie komplett im Ausland absolviert werden. Bisher muss dazu die Ausbildung in Deutschland begonnen werden. Zugleich werden auch außereuropäische Praktika verstärkt gefördert.

Für Auszubildende verbessern sich auch die Spielräume, um selbst Geld hinzuzuverdienen: Künftig ist für alle Auszubildende gleichermaßen ein Betrag von 400 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei, so dass niemand die Kürzung seines BAföG-Anspruchs befürchten muss, wenn er einen so genannten „Minijob“ ausübt. „Wer stärker selbständig handelt, den wollen wir auch unterstützen“, sagte Schavan.

Schüler aus einkommensschwächeren Elternhäusern weiterhin in jedem Fall förderungsberechtigt

Der Aufstieg über den so genannten zweiten Bildungsweg bleibt weiterhin bestehen. Denn wer BAföG-berechtigt ist, wird diese Förderung auch in Zukunft behalten. „Entscheidend ist, dass Schüler aus einkommensschwächeren Elternhäusern in jedem Fall förderungsberechtigt bleiben“ betonte Bundesbildungsministerin Schavan. Ebenso wie bei allen BAföG-Geförderten wird eine Förderung des zweiten Bildungswegs zukünftig vom Elterneinkommen abhängig sein. Um den Besonderheiten des zweiten Bildungswegs Rechnung zu tragen und ihn attraktiv zu halten, sollen Abendgymnasiasten und Kollegschüler aber auch weiterhin leichter elternunabhängig gefördert werden. Künftig soll entweder eine einjährige Erwerbstätigkeit nach einer abgeschlossenen (i. d. R. dreijährigen) Berufsausbildung oder eine vierjährige Erwerbstätigkeit ab Volljährigkeit ausreichend sein für eine elternunabhängige Förderung. Für alle Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungswegs ist eine großzügige Übergangsregelung vorgesehen, damit sie ihre Ausbildung noch auf diesem Weg beenden können.

Den Regierungsentwurf des 22. BAföG-Änderungsgesetzes finden Sie im Internet unter: http://www.bmbf.de/pub/entwurf_aenderungsgesetz_bafoeg.pdf

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