Hartz-Evaluation – Eingliederungszuschüsse zeigen geringe Wirkung: Mitnahmeeffekte überwiegen

In allen anderen Gruppen führt die subventionierte Einstellung aber lediglich zu Mitnahmeeffekten. Das zeigt der gerade veröffentlichte Abschlussbericht einer Evaluation, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, im Rahmen der Evaluierung der Hartz I-III-Gesetze durchgeführt hat.

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Förderbedingungen den vergangenen Jahren mehrfach geändert. So wurde im Jahr 2002 der Kreis der älteren Arbeitslosen erweitert, die durch den besonderen Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre gefördert wurden. Im Jahr 2004 wurde der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer durch das Hartz-III-Gesetz so neu gestaltet, dass die Förderbedingungen Älterer vergleichbar mit denen jüngerer Arbeitsloser sind. Das ZEW hat ermittelt, wie diese Änderungen auf die Beschäftigungschancen der betroffenen Arbeitslosen gewirkt haben.

Die Studie zeigt, dass die Ausweitung der Fördermöglichkeiten im Jahr 2002 bei den meisten älteren Arbeitslosen nicht zu einer höheren Zahl von Übergängen in Beschäftigung geführt hat. Umgekehrt hat die Angleichung der Förderbedingungen im Jahr 2004 nicht dazu geführt, dass sich die Chancen älterer Arbeitsloser relativ zu denen jüngerer verschlechtert haben. In beiden Fällen ist der Grund, dass die Unternehmen ihre Einstellungspraxis durch die Subventionen kaum ändern. Ein Großteil der Subventionen verpufft daher und es kommt zu Mitnahmeeffekten.

Die Neugestaltung des Eingliederungszuschusses durch das Hartz-Gesetz im Jahr 2004 hat dazu geführt, dass die Förderwahrscheinlichkeit in den ersten sechs Monaten der Arbeitslosigkeit bei 50- bis 52-Jährigen um etwa 1,5 Prozentpunkte gesunken ist. Die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit sind für diese Personengruppe aber im gleichen Zeitraum nur um etwa 0,5 Prozentpunkte gefallen. Die Differenz erklärt sich daraus, dass die Wahrscheinlichkeit einer ungeförderten Einstellung infolge der Änderung um einen Prozentpunkt gestiegen ist. Die Unternehmen haben also zuvor Subventionen für Einstellungen erhalten, die sie auch ohne finanzielle Förderung der Arbeitsagentur vorgenommen hätten.

Lediglich bei Frauen zwischen 50 und 52 Jahren in Ostdeutschland ergibt sich ein anderes Bild. Sie haben von der Ausweitung der Fördermöglichkeiten im Jahr 2002 profitiert. Umgekehrt verschlechterten sich ihre Beschäftigungschancen infolge des Hartz-III-Gesetzes: Die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von sechs Monaten eine Anstellung zu finden, verringerte sich für sie um zwei Prozentpunkte.

Ziel der Eingliederungszuschüsse ist es, Vermittlungshemmnisse zu überwinden, die in den Eigenschaften des Arbeitslosen liegen. Die Eingliederungszuschüsse werden als monatliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber gezahlt, um ihm einen Anreiz zur Einstellung Arbeitsloser zu geben. Die Beschäftigung kann normalerweise über einen Zeitraum von zwölf Monaten gefördert werden, wobei der Umfang der finanziellen Förderung von den lokalen Arbeitsagenturen bestimmt wird und bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen kann.

Ansprechpartner:
PD Dr. Bernhard Boockmann, Telefon 0621/1235-156, Fax -225, E-Mail boockmann@zew.de

PD Dr. Thomas Zwick, Telefon 0621/1235-283, Fax -225, E-Mail zwick@zew.de

Weitere Informationen:
ftp://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp07001.pdf – Die Studie ist als ZEW Discussion Paper No. 07-001 erschienen und kann im Internet herunter geladen werden (Studie in englischer Sprache).

Media Contact

Katrin Voss idw

Weitere Informationen:

http://www.zew.de

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