Börsenrat überprüft Kriterien für Skontrenvergabe an Börse Frankfurt

Der Börsenrat der Börse Frankfurt hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Kriterien für die Skontrenvergabe an der Börse überprüfen wird. Diese Entscheidung hat das Gremium am Mittwoch vor dem Hintergrund möglicher Änderungen des Börsengesetzes im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID getroffen.

Der Börsenrat will die bewährten Kriterien weiter ausbauen; so hat sich durch die fachliche Leistungsmessung die Ausführungsqualität und Ausführungsgeschwindigkeit an der Börse Frankfurt auf ein einheitlich hohes Niveau weitergesteigert. Die Börse Frankfurt bietet heute Best Execution in über 120.000 Wertpapieren.

Eine Neuvergabe der Skontren, die ursprünglich zum 1. Januar 2007 erfolgen sollte, wird dann auf Basis dieser Überprüfung vorgenommen. Die jetzt gültige Regelung für die Skontrenvergabe auf der Grundlage des Orderbuchvolumens und der fachlichen Leistung der Skontroführer hatte der Börsenrat Mitte 2005 beschlossen.

Zum 1. Juli erfolgte dann die Vergabe für 18 Monate bis zum 31. Dezember 2006. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende September in einem Urteil bemängelt, dass die Kriterien für die Messung der fachlichen Leistungsfähigkeit nicht im Einzelnen in der Börsenordnung niedergelegt sind, zu den Kriterien selbst hat sich das Gericht nicht geäußert.

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