Mehr schwerbehinderte Menschen untergebracht

Arbeitgeber-Pflichtquote 2000 aber wieder nicht erfüllt

Das besondere Engagement der Arbeitsämter für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen hat sich auch im vergangenen Jahr ausgezahlt: 52.800 schwerbehinderte Menschen konnten in Arbeit gebracht werden, 1.200 (gut zwei Prozent) mehr als im Jahr zuvor, 11.100 (knapp 27 Prozent) mehr als 1999. Mit dem „Aktionsprogramm Berufliche Integration Schwerbehinderter“ (ABIS) leistet die BA ihren Beitrag zu dem politischen Ziel, die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen innerhalb von drei Jahren bis zum Oktober dieses Jahres um 50.000 auf 142.000 zu verringern. Im Dezember 2001 waren noch 164.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, 13.600 weniger als ein Jahr zuvor – eine Entwicklung, die sich positiv von der Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosigkeit abhebt.

Die Senkung der Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen bleibt auch im laufenden Jahr geschäftspolitischer Schwerpunkt der BA. Unterstützung erwartet die BA nicht zuletzt in Folge der Zusammenarbeit mit den inzwischen in allen Arbeitsamtsbezirken aufgebauten Integrationsfachdiensten. Dort können mittlerweile für schwerbehinderte Menschen individuelle Integrationsstrategien entwickelt und umgesetzt werden. Die Dienste stehen auch interessierten Arbeitgebern als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu tun haben.

Die BA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Betriebe im Jahr 2000 (die Daten für 2001 liegen erst im Herbst dieses Jahres vor) zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigt haben. Die privaten Arbeitgeber erreichten eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 3,3 Prozent, die öffentlichen Arbeitgeber von 5,2 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote betrug im Jahr 2000 noch 6 Prozent. Insgesamt blieben somit über 550.000 Pflichtarbeits-Plätze unbesetzt. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz musste der Arbeitgeber pro Monat 200 DM (entspricht 102,26 EUR) Ausgleichsabgabe zahlen.

Ab 1. Januar 2001 beträgt die Pflichtquote nur noch fünf Prozent. Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber erst, wenn sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Die Höhe der für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich zu zahlenden Ausgleichsabgabe hängt davon ab, in welchem Umfang der Arbeitgeber seine Beschäftigungsverpflichtung erfüllt: Erreicht der Arbeitgeber eine Beschäftigungsquote von mindestens drei Prozent, beträgt die Ausgleichsabgabe 105 EUR, für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent beträgt die Ausgleichsabgabe 180 EUR, für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent steigt die Ausgleichsabgabe auf 260 EUR. Für Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten günstigere Sonderregelungen.

Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Bernhard Jagoda, hat erneut alle Arbeitgeber aufgefordert, der gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mehr als bisher nachzukommen und bei der Besetzung freier Stellen vorrangig zu prüfen, ob schwerbehinderte Menschen dafür berücksichtigt werden können. Hierzu sei es nötig, mit den Arbeitsämtern und Integrationsfachdiensten eng zusammenzuarbeiten. Nur so könne auch der bis Oktober diesen Jahres noch notwendige Abbau der Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen erreicht und damit vermieden werden, dass die Pflichtquote ab dem nächsten Jahr wieder auf sechs Prozent steige, wie es das Gesetz vorsehe.

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