Studie zu Vorstandsgehältern erschienen: "Vornehme Zurückhaltung findet nicht statt."
Bislang musste lediglich die Gesamtsumme, nicht nach Köpfen aufgeschlüsselt, angegeben werden. In der aktuellen Diskussion war bisher nur die juristische Problematik dieses neuen Gesetzes, nun legt PD Dr. Georg Stadtmann (Lehrstuhl für Volkswirtschaftlehre der Heinrich-Heine-Universität) gemeinsam mit Markus Wissmann von der WHU – Otto Beisheim School of Management eine Untersuchung zur ökonomischen Sinnhaftigkeit vor. Sein Fazit: Durch die Offenlegung der Vorstandvergütungen werden die Gehälter eher steigen als sinken.
Denn nun fühlen sich „unterbezahlte“ Vorstände ungerecht entlohnt und fordern mehr Geld. Stadtmann: „Die Lohndifferenzierung zwischen den Mitgliedern eines Unternehmens wird reduziert werden, um Konflikten vorzubeugen. Insgesamt steigen die Aufwendungen für die Vorstandsvergütung noch weiter.“ Doch Vergleiche wird es nicht nur innerhalb eines Unternehmens geben. So kann eine durchschnittliche Vorstandvergütung über alle Branchen hinweg berechnet werden. „Steigen unterdurchschnittlichre Gehältern schneller an als überdurchschnittliche Gehälter sinken, so steigt das durchschnittliche Lohnniveau von Vorständen. Lohnsteigerungstendenzen sind die Folge“, erklärt Stadtmann.
Das heißt, die vom Gesetzgeber eigentlich intendierte „vornehme Zurückhaltung“ findet nicht statt, was Stadtmann nicht weiter überrascht: In den angelsächsischen Ländern müssen die Vorstandsgehälter schon seit einigen Jahren offen gelegt werden. Studien zeigen, dass dies eindeutig zu einer Lohnsteigerung geführt hat.“
Die Studie „Zur Notwendigkeit des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes“ ist derzeit online verfügbar unter: http://www.wiwi.uni-duesseldorf.de/lehrstuehle/fachgebvwl/forschung und soll im kommenden Jahr in der „Zeitschrift für Wirtschaftspolitik“ veröffentlicht werden.
Weitere Informationen: PD Dr. Georg Stadtmann, georg.stadtmann@uni-duesseldorf.de
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