Universität Mannheim und Shearman & Sterling veröffentlichen gemeinsame Studie zur Erbschaftssteuer

Nicht einmal jeder zehnte Todesfall bringt dem deutschen Fiskus Erbschaftsteuer ein. Das belegt die Vorabveröffentlichung einer Studie, die das Institut für Unternehmensrecht an der Universität Mannheim (IURUM), die internationale Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP und das Zentrum für Unternehmensnachfolge (zentUma) gemeinsam angefertigt haben.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Carsten Schäfer und Shearman & Sterling-Partner Dr. Stephan Scherer haben der wissenschaftliche Mitarbeiter Oliver Treptow (IURUM) und Associate der Sozietät, Daniel Lehmann, die vollständigen Steuerdaten des Jahres 2002 ausgewertet, die vom Statistischen Bundesamt erstmals seit 1978 wieder zur Verfügung gestellt wurden. Damit liegen erstmals gesicherte Erkenntnisse vor, welche Bevölkerungsgruppen die Steuerlast aus Schenkung- und Erbschaftsteuer zu tragen haben und welche Bedeutung den unterschiedlichen Vermögensklassen zukommt.

Zu den Ergebnissen der Studie im Einzelnen: Die staatlichen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer beruhten im Jahr 2002 auf nur 60.108 Nachlässen bei etwa 850.000 Todesfällen. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug rund 19 Milliarden Euro abzüglich verschiedener Erbschaftsverbindlichkeiten in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro. Insgesamt flossen davon gut 2,2 Milliarden Euro dem Staat zu.

„Die einzelnen, steuerrelevanten Nachlässe weisen überwiegend einen Gesamtwert von unter 100.000 Euro auf“, erläutert Daniel Lehmann. Jedoch hätten vor allem im Bereich niedriger und mittlerer Vermögenswerte hohe Freibeträge zu einer breiten Entlastung der Steuerpflichtigen geführt. Einen Wert von mehr als einer Million Euro hatte hingegen nur jeder zwanzigste Nachlass. Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent bei besonders großem Vermögen und zugleich einem entfernten Verwandten als Erben wurde kein einziges Mal erhoben.

„Den Großteil der Vermögensgegenstände macht das Immobilienvermögen aus“, sagt Oliver Treptow, „das Betriebsvermögen spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle“. In der Tat hat die Studie ergeben, dass positives Betriebsvermögen zum Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht einmal 300 Millionen Euro beiträgt. Dieses Ergebnis ist vor allem für die Bundesregierung interessant, die seit einiger Zeit an einer Reform der Erbschaftsteuer arbeitet, um den Übergang von Familienunternehmen im Todesfall des Erblassers an die Erben zu erleichtern.

Die vollständige Studie soll im Herbst 2006 veröffentlicht werden.

Institut für Unternehmensrecht Shearman & Sterling LLP
an der Universität Mannheim (IURUM) Internationale Anwaltssozietät
Schloss Westflügel, W 335 Otto-Beck-Straße 11
68131 Mannheim 68165 Mannheim
Telefon: 0621/181 1347 Telefon: 0621/42 57 220
iurum@uni-mannheim.de dlehmann@shearman.com
Das Zentrum für Unternehmensnachfolge (zentUma e.V.) wurde als Kooperation zwischen dem Institut für Unternehmensrecht der Universität Mannheim (IURUM) und Anwälten führender wirtschaftsberatender Sozietäten aus Mannheim gegründet. Das Konzept zielt auf die Fort- und Weiterbildung von Praktikern Darüber hinaus will zentUma eine überregionale Plattform für den Wissens- und Erfahrenstransfer zur Verfügung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.zentuma.de.

Das Institut für Unternehmensrecht (IURUM) dient der Koordination und organisatorischen Zusammenführung von Lehr- und Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet des gesamten Unternehmens- und Wirtschaftsrechts an der Universität Mannheim. Nicht zuletzt aufgrund wachsender Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte und der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts wird zunehmend nach fächerübergreifender Kompetenz verlangt. Das Institut leistet einen wichtigen Beitrag zur interdisziplinären Zusammenarbeit unter den beteiligten Lehrstühlen und bildet die Schnittstelle zur Praxis. Nähere Information erhalten Sie unter www.iurum.uni-mannheim.de.

Shearman & Sterling LLP ist eine internationale Anwaltssozietät mit 19 Büros und über 1.000 Anwälten weltweit. Zu den besonderen Stärken gehören neben der Beratungstätigkeit bei grenzüberschreitenden Unternehmensakquisitionen, Kapitalmarkttransaktionen und Finanzierungen auch die umfassende laufende gesellschafts-, steuer- und vertragsrechtliche Beratung für Großunternehmen, Versicherungen und Banken sowie die Bereiche Kartellrecht, Nationales und Internationales Steuerrecht, Private Klienten, Information Technology, Intellectual Property, Arbeitsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit. Shearman & Sterling LLP ist eine in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Recht des Staates Delaware gegründete Limited Liability Partnership. Nach dem Recht des Staates Delaware ist die persönliche Haftung der einzelnen Partner beschränkt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.shearman.com.

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Achim Fischer idw

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